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Flurbereinigung Diepholzer Moor
Mit Beschluss des Rates vom 30.05.2022 wurde festgelegt, dass die Stadt sich für die weitere Verbesserung des Moorschutzes im Stadtgebiet einsetzt. Die Verwaltung soll Kosten und die Möglichkeit zur Durchführung eines Flurbereinigungsverfahrens zwecks Entwicklung, Renaturierung und Wiedervernässung von Moorflächen ermitteln.
Hierzu hat die Untere Naturschutzbehörde des Landkreis Diepholz bestätigt, dass für das Diepholzer Moor keine Bodenabbaugenehmigungen vorliegen. Der industrielle Torfabbau hat nur in einem ganz geringen Umfang (rund 15 ha) stattgefunden und ist dort seit Jahrzehnten beendet.
Das Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser (ArL), Geschäftsstelle Sulingen und die Verwaltung haben nach dem Ratsbeschluss erste Gespräche geführt, mit dem Ziel eines Flurbereinigungsverfahren des Diepholzer Moores gemäß angefügter Gebietskarte.
Zur Teilnahme an einem Flurbereinigungsverfahren hat das ArL dem Landwirtschaftsministerium die Bereitschaft einer Kommune (hier: Stadt) mitgeteilt. Das Landwirtschaftsministerium prüfte die Bereitschaft und sprach eine Projektempfehlung aus.
Am 08.06.2023 hat Ministerin Staudte das neue Flurbereinigungsprogramm für 2024 bekannt gegeben – Bestandteil des Programms ist auch das Projekt „Diepholzer Moor“.
Am 20.03.2024 hat das ArL mit dem damaligen Landrat Herrn Bockhop und Herrn Tänzer von der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreis Diepholz über die Flurbereinigung Diepholzer Moor gesprochen. Der Landkreis übernimmt die Trägerschaft.
Die Trägerschaft ist in erster Linie bei der Finanzierung der Maßnahme (Planungskosten (soweit nicht vom ArL getragen), Grunderwerb, Herstellung und Monitoring) maßgeblich, die weitgehend unter Inanspruchnahme von Fördermitteln des Bundes und des Landes erfolgt. Das bedeutet, es sind entsprechende Förderanträge zu stellen und der zweckentsprechende Mitteleinsatz sicherzustellen. Soweit es sich um eine Anteilsfinanzierung handelt, hat der Träger die erforderliche Eigenleistung zu tragen oder Drittmittel (z.B. Ersatzgelder) einzuwerben. Mit der Trägerschaft ist in der Regel auch die Übernahme des Eigentums und der Unterhaltung (im Sinne von Pflegebewirtschaftung) an den geförderten Flächen verbunden. In den Fällen, in denen die Projekte im Zuge von Flurbereinigungen umgesetzt werden, leistet das ArL sowohl beim Flächenmanagement als auch bei der Beantragung von Fördergeldern und der Maßnahmenumsetzung (Genehmigungs- und Ausführungsplanung, Förderantrag, Vergabe, Ausführung, Abrechnung, Bauleitung und Bauaufsicht) weitgehende Hilfestellung.
Mit Ausnahme des Sulinger Moors, in dem der Nabu Partner der Flurbereinigung und Träger der Maßnahme ist, und des Hohen Moores in Kirchdorf, hier beabsichtigt die Gemeinde Trägerin zu werden, werden derzeit alle Vorhaben zur Moorrenaturierung im Landkreis Diepholz im Rahmen des Projektes „Moorentwicklung 3.0“ in Kooperation des Landkreises, der Stiftung Naturschutz und des ArL durchgeführt. In der Regel tritt hier die Stiftung als Trägerin auf. Die erforderlichen Eigenleistungen werden, soweit nicht Drittmittel eingeworben werden können/sollen, vom Landkreis übernommen.
Im Juni 2024 hat das Abstimmungsgespräch mit dem Vorstand der Jagdgenossenschaft Diepholz bezüglich der Bildung eines Arbeitskreises stattgefunden. Sie stehen dem Vorhaben grundsätzlich positiv gegenüber.
Die Domänenverwaltung und das ArL haben entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt und entscheiden im Einzelfall, welche Dienststelle mögliche Flächen als potentielle Tauschflächen erwirbt. Eine Domänenverwaltung betreut landeseigene Flächen zu landwirtschaftlichen Nutzung, Forschungszwecken, touristischer Nutzung, erneuerbaren Energien und anderem.
Das Landwirtschaftsministerium hat mit Erlass vom September 2024 verfügt eine zusätzliche Personalstelle zur Bearbeitung der Moorverfahren der Geschäftsstelle Sulingen zur Verfügung zu stellen.
Mit Bericht zum 31.12.2024 wurde das Landwirtschaftsministerium um Zustimmung gebeten, dass Projekt auf die Stufe „Entwicklung zum verbindlichen Projekt“ anzuheben, verbunden mit der Freigabe entsprechender Haushaltsmittel. Die Heraufstufung wurde im Januar 2025 genehmigt.
Aktuell wird zusammen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherung und Verbraucherschutz (BMUV) geprüft, ob sinnvoll ist, zur Finanzierung der notwendigen Maßnahmen die Diepholzer Moorniederung inklusive Diepholzer Moor als eines der im Rahmen der Paludi-Richtlinie bundesweit geplanten 10 Leuchtrumprojekte (Fördersumme bis zu 100 Mio. Euro) anzumelden. Die Gespräche werden federführend vom Landkreis unter Beteiligung der Stiftung Naturschutz, des Umweltministeriums, des Landwirtschaftsministeriums und des ArL geführt.
Am 18.11.2025 fand eine Informationsveranstaltung des ArL für alle Eigentümerinnen und Eigentümer der Flächen in dem Plangebiet statt.
Am 25.03.2026 hat sich aus Grundstückseigentümern, Landwirten, Stadt, Jagdgenossenschaft, Unterhaltungsverband, Untere Naturschutzbehörde und Untere Wasserbehörde ein Arbeitskreis gebildet.
Der Arbeitskreis wird nun in bis zu 20 Sitzungen gemeinsam mit einem Fachbüro eine Entwurfsplanung erstellen: die sogenannten Neugestaltungsgrundsätze. Über die Neugestaltungsgrundsätze soll dann der Rat der Stadt abstimmen bevor sie zur Genehmigung an das Landwirtschaftsministerium gehen. Deren Genehmigung ist verpflichtend für die dann folgende Entscheidung des Landes zur Umsetzung. Mit der Freigabe des Landes gilt das Verfahren als rechtskräftig angeordnet und muss umgesetzt werden. Es folgt die Einleitung eines Planfeststellungsverfahren.
Interessierte Eigentümerinnen und Eigentümer der Flächen können ihre Daten gerne für regelmäßige Informationen hier angeben:


