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Sozialer Zusammenhalt "Willenberg / Lüderstraße"
Mit dem Städtebauförderungsprogramm „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – Die soziale Stadt“ unterstützt der Bund seit 1999 die Stabilisierung und Aufwertung städtebaulich, wirtschaftlich und sozial benachteiligter und strukturschwacher Stadt- und Ortsteile. Das Gebiet „Willenberg / Lüderstraße“ wurde 2008 in dieses Programm aufgenommen.
Ziel ist es vor allem, das Leben in dem Quartier und die Motivation der Bewohner zu stärken sowie den sozialen Zusammenhalt zu fördern, insbesondere durch eine Verbesserung der physischen Wohn- und Lebensbedingungen. Aber nicht nur bauliche Maßnahmen, sondern umfassende – also auch soziale – Aufwertungsstrategien sind erforderlich.
Aufgrund einer neuen Förderprogrammstruktur auf Bundes- und Landesebene heißt das Förderprogramm seit 2020 nicht mehr „Soziale Stadt“ sondern „Sozialer Zusammenhalt - Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten".
Rahmenplan
Für den Bereich des Sanierungsgebietes wurde unter Beteiligung der Öffentlichkeit und der Bewohner, Eigentümer und sozialen Einrichtungen im Gebiet ein Rahmenplan erarbeitet. Der Rahmenplan formuliert die Ziele der Sanierung sowie die vorgeschlagenen Maßnahmen.
Der Rahmenplan umfasst Aussagen zum Stadtraum (vorwiegend zu den Themen Erschließung und Freiraum) sowie zu den Gebäuden und Wohnungen. Neben den Zielen und Maßnahmen (inkl. zeichnerischer Darstellung) ist ein Konzept für die Beteiligung sowie eine Kosten- und Finanzierungsübersicht Bestandteil des Rahmenplanes.
Sanierungsmanagement
Das eingesetzte Sanierungsmanagement hat ab dem Herbst 2009 die Beteiligungsstruktur initiiert und mit der Erarbeitung des Rahmenplanes und der Leitlinien für die soziale Entwicklung begonnen. Die Leitlinie für die soziale Entwicklung wurde mit den sozialen Einrichtungen abgestimmt.
Im August 2010 wurde der Sanierungsbeirat gewählt
- 4 VertreterInnen der Eigentümer: je 2 Wohnungsunternehmen und 2 Einzeleigentümer,
- 4 VertreterInnen der Mieter,
- 4 VertreterInnen der sozialen Einrichtungen im Sanierungsgebiet.
Nach Konstituierung des Gremiums wurden die Ziele und Maßnahmen mit dem Sanierungsbeirat diskutiert und konkretisiert. Die städtebauliche und soziale Planung ist als integrierter Prozess aller Akteure ständig anzupassen.
Leitlinie soziale Entwicklung
Die flankierende Leitlinie soziale Entwicklung drückt ebenfalls Ziele für die Entwicklung aus und formuliert Maßnahmen, deren Umsetzung allerdings nicht durch das Städtebauförderprogramm finanziert werden kann (außer bauliche Maßnahmen z.B. Gemeinbedarfseinrichtungen bzw. –flächen). Für die Umsetzung gilt es, flankierende Mittel einzuwerben (wie z.B. STÄRKEN vor Ort, BIWAQ) oder auch den Einsatz von Haushaltsmitteln zu diskutieren.