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Bauleitplanung
Bauleitplanung
Die Bauleitplanung ist das wichtigste Planungswerkzeug zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung einer Kommune.
Zunächst wird in der vorbereitenden Bauleitplanung ein Flächennutzungsplan (F-Plan) für das gesamte Gemeindegebiet aufgestellt. In der verbindlichen Bauleitplanung werden sodann Bebauungspläne (B-Pläne) für räumliche Teilbereiche des Gemeindegebiets aufgestellt. Während der Flächennutzungsplan nur behördenverbindliche Darstellungen über die Grundzüge der Bodennutzung enthält, regeln die Festsetzungen der Bebauungspläne die bauliche und sonstige Nutzung von Grund und Boden detailliert und allgemeinverbindlich. Die Bebauungspläne bestimmen somit wesentliche bauplanungsrechtliche Voraussetzungen, unter denen die Bauaufsichtsbehörden für Bauvorhaben Baugenehmigungen erteilen.
Für das Verfahren zur Aufstellung der Bauleitpläne erhält das Baugesetzbuch (BauGB) detaillierte Regelungen, die von der planenden Stelle beachtet werden müssen. Ein Schaubild zum Ablauf eines Bauleitplanverfahrens finden Sie HIER. Hervorzuheben sind die Mitwirkungsrechte der Bürgerinnen und Bürger – in den Bauleitplanverfahren haben Sie Gelegenheit, an den städtebaulichen Zielsetzungen und Planinhalten durch Stellungnahmen mitzuwirken.
Ansprechpartner/in
Frau K. Fischer![]() | |
Rathaus, Zimmer 322 // 2. OG Rathausmarkt 1 49356 Diepholz Telefon: 05441 909-322 Telefax: 05441 909-254 E-Mail: bauamt@stadt-diepholz.de | |
Herr G. Meyer![]() | |
Rathaus, Zimmer 321 // 2. OG Rathausmarkt 1 49356 Diepholz Telefon: 05441 909-321 Telefax: 05441 909-252 E-Mail: bauamt@stadt-diepholz.de | ![]() |
Organisationseinheiten
Abteilung Hochbau und Stadtplanung | |
Rathausmarkt 1 49356 Diepholz Telefon: 05441 909-315 Telefax: 05441 909-254 E-Mail: leitung3@stadt-diepholz.deHomepage: http://www.stadt-diepholz.de | Mo. bis Mi.: 8:30 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag: 8:30 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag: 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr |