Hauptinhalt
Rechtswirksame F-Planänderungen
Der Flächennutzungsplan (FNP) umfasst das gesamte Gemeindegebiet und stellt die Grundzüge der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung dar (nicht Parzellenscharf). Er enthält z.B. jene Flächen in denen Wohngebiete, Gewerbegebiete oder Verkehrsflächen entwickelt werden sollen.
Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Plan. Das bedeutet, mit dem Flächennutzungsplan trifft die Kommune eine für sie verbindliche Vorentscheidung für ihre zukünftige städtebauliche Entwicklung. Er entfaltet für die Bürgerinnen und Bürger keine direkte Rechtswirksamkeit. Die Gemeinde bindet sich hiermit jedoch für die weitere Bauleitplanung, da die Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind.
1976 wurde der derzeitige Flächennutzungsplan für das Stadtgebiet Diepholz rechtswirksam. Eine Neufassung des Flächennutzungsplanes 1976 ist am 01.02.2010 erfolgt.
Folgend sind die seit der Neufassung in Kraft getretenen Änderungen des Flächennutzungsplanes aufgelistet:
Die Liste der Bauleitpläne wurde mit größter Sorgfalt erstellt, dennoch können eine Tagesaktualität nicht garantiert und mögliche Fehler nicht ausgeschlossen werden.
Übersicht über rechtskräftige Flächennutzungsplanänderungen
Diese Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit!
Flächennutzungsplanberichtigungen (FNP-Berichtigungen)
Wurde ein Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) abweichend von den Inhalten des FNP aufgestellt, ist der FNP auf redaktionellem Wege entsprechend zu berichtigen.
Die Berichtigung stellt einen redaktionellen Vorgang dar, auf den die Vorschriften über die Aufstellung von Bauleitplänen keine Anwendung finden. Sie erfolgt ohne Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, beinhaltet keinen Umweltbericht und bedarf nicht der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde.
Übersicht der Berichtigungen des Flächennutzungsplans
Bezeichnung | rechtswirksam seit |
B-Plan Heede Nr. 5 "An der Grawiede", 1. Änderung | 01.07.2019 |
B-Plan Nr. 1 "Mühlenkamp", 2 Änderung | 01.11.2017 |
B-Plan Aschen Nr. 1a "Falkenhardt", 1. Änderung | 02.11.2015 |
B-Plan Nr. 9 "Rudolfstr./Strothestr", 1. Änderung | 04.01.2016 |
B-Plan Nr. 54a "Steinfelder Str. II", 1. Änderung | 01.04.2016 |
B-Plan Nr. 59 "Kapellenweg/B51", 2. Änderung | 02.05.2017 |
B-Plan Nr. 68a "Landriede II", 2. Änderung | 03.02.2014 |
B-Plan Nr. 68a "Landriede II", 3. Änderung | 01.11.2017 |
B-Plan Nr. 84 "Müntepark" | 01.10.2014 |
B-Plan Nr. 84a "Müntepark II" | 02.11.2015 |
B-Plan Nr. 98 "Amelogenstaße" | 01.04.2016 |
B-Plan Nr. 100 "Schulstandort Hindenburgstraße" | 03.04.2018 |
Ansprechpartner/in
Frau K. Fischer![]() | |
Rathaus, Zimmer 322 // 2. OG Rathausmarkt 1 49356 Diepholz Telefon: 05441 909-322 Telefax: 05441 909-254 E-Mail: bauamt@stadt-diepholz.de | |
Herr G. Meyer![]() | |
Rathaus, Zimmer 321 // 2. OG Rathausmarkt 1 49356 Diepholz Telefon: 05441 909-321 Telefax: 05441 909-252 E-Mail: bauamt@stadt-diepholz.de | ![]() |
Organisationseinheiten
Abteilung Hochbau und Stadtplanung | |
Rathausmarkt 1 49356 Diepholz Telefon: 05441 909-315 Telefax: 05441 909-254 E-Mail: leitung3@stadt-diepholz.deHomepage: http://www.stadt-diepholz.de | Mo. bis Mi.: 8:30 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag: 8:30 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag: 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr |