Hauptinhalt
Sie sind hier: RathausRat & PolitikOrtsvorsteher
Ortsvorsteher
Der Ortsvorsteher hat die Belange der Ortschaft gegenüber den Organen der Stadt zur Geltung zu bringen und im Interesse einer bürgernahen Verwaltung Hilfsfunktionen für die Stadtverwaltung zu erfüllen. Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben kann er in allen Angelegenheiten der Ortschaft Vorschläge unterbreiten und vom Hauptverwaltungs-beamten Auskünfte verlangen.