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Rechtsverbindliche B-Pläne
Der Bebauungsplan wird für einen Teil des Gemeindegebietes als Satzung aufgestellt. Er konkretisiert die Darstellung des Flächennutzungsplanes und trifft z.B. Festsetzungen zu Art (Wohnen, Gewerbe, Landwirtschaft etc.) und Maß (Bauhöhe, Geschossigkeit und Nutzung des Grundstücks). Ein geplantes Bauvorhaben ist zulässig, wenn es den Festsetzungen des Bebauungsplanes entspricht und die Erschließung gesichert ist.
Eine Übersichtskarte der rechtsverbindlichen Bebauungspläne in der Stadt Diepholz finden Sie im GeoWeb des Landkreises Diepholz.
Die abgeschlossenen und ab 2017 in Kraft getretenen Verfahren der Bauleitplanung finden Sie hier.
Übersicht der rechtskräftigen Bebauungspläne
Diese Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit!
Ansprechpartner/in
Herr D. Schmidt![]() | |
Amt / Bereich Fachdienst Bauen › Abteilung Hochbau und Stadtplanung Rathaus, Zimmer 319 // 2. OG Rathausmarkt 1 49356 Diepholz Telefon: 05441 909-319 E-Mail: bauaufsicht@stadt-diepholz.de |
Organisationseinheiten
Abteilung Hochbau und Stadtplanung | |
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