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Gewerbeanmeldung ersetzt keine Baugenehmigung
Bitte beachten Sie bei Ihrer Gewerbeanmeldung (Informationen hier) beim Ordnungsamt der Stadt Diepholz, dass diese nicht die baurechtliche Nutzungsgenehmigung ersetzt, die für Ihr Vorhaben ggf. erforderlich ist.
Vor der Anmeldung Ihres Gewerbes ist es daher ratsam, sich darüber zu informieren, ob die gewünschte Nutzung eines Gebäudes bzw. eines Raumes an dem Standort grundsätzlich zulässig ist und ob die gewünschte Nutzung eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung darstellt. Die Nutzung Ihres Gewerbes darf in diesem Fall erst nach Erteilung der baurechtlichen Genehmigung aufgenommen werden.
Typische Beispiele für genehmigungspflichtige Nutzungsänderungen:
Ladenlokal in Büro, Gastronomie, Bäckerei, Friseur, Lebensmittelhandel
Büro in Arztpraxis
Wohnraum in gewerbliche Nutzung
Gewerbenutzung in Wohnraum
Mit der beabsichtigten gewerblichen Nutzung müssen nicht zwingend bauliche Maßnahmen verbunden sein. Die Änderung der Nutzung - auch ohne bauliche Änderungen - ist baugenehmigungspflichtig, wenn das öffentliche Baurecht an die bauliche Anlage in der neuen Nutzung andere oder weitergehende Anforderungen stellt. Das ist in der Regel der Fall. Das Verfahren entspricht dem der Genehmigung von Neubauten. Liegt das Vorhaben im Bereich eines Sanierungsgebietes, ist zudem eine sanierungsrechtliche Genehmigung einzuholen.
Auch Werbeanlagen wie Schilder und Fensterbeklebungen sind ab 1 qm genehmigungspflichtig.
Die Zuständigkeit für die Genehmigung liegt bei der Bauaufsicht der Stadt Diepholz. Der Antrag erfolgt digital hier und ist in der Regel durch einen Entwurfsverfasser (z.B. Architekt/in) einzureichen.
Die erforderlichen Unterlagen ergeben sich aus der Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO).
Im Wesentlichen wird benötigt:
- Antragsformular
- Baubeschreibung
- Betriebsbeschreibung
- Lageplan (ggf. Auszug aus dem Liegenschaftskataster)
- Bauzeichnungen mit Eintragung der bisherigen und künftigen Nutzung
- Nutzflächenberechnung
- Stellplatznachweis
- Herstellungskosten
Bei Fragen können Sie sich gerne in unserem Bauservicebüro in den Zimmern 319 und 320 beraten lassen. Gerne können Sie uns auch per Mail unter bauaufsicht@stadt-diepholz.de oder telefonisch unter 05441-909-319 / 320 / 329 Ihr Vorhaben schildern und weitere Informationen erfragen.
