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Friedhof
Diese Seite soll Ihnen helfen, einen verständlichen Überblick über das Grabstättenangebot der Stadt Diepholz zu erhalten. Die Entscheidung für eine bestimmte Grabart sollte gut überlegt sein. Nehmen Sie sich die Zeit, sie zu lesen und die geeignete Bestattungsart zu finden. Hilfreich ist auch der Austausch mit den Angehörigen sowie der Besuch der Friedhofsanlagen, um sich ein persönliches Bild von den Alternativen zu machen. Selbstverständlich beraten wir Sie gerne auch persönlich. Die Ansprechperson finden Sie unten auf der Seite.
Soll die Beisetzung in einem Einzelgrab oder in einem Familien- und Partnergrab erfolgen? Sollen die Gräber selbst oder von der Stadt Diepholz gepflegt werden? Soll eine Sargbestattung oder eine Urnenbestattung erfolgen? Soll die Urne im anonymen oder halbanonymen Urnengrab beigesetzt werden? Diese und weitere Fragen sind im Todesfall zu klären. Leichter sind diese Entscheidungen, wenn die Wünsche des Verstorbenen bekannt sind.
Die Ruhezeit auf den Diepholzer Friedhöfen beträgt 25 Jahre. Erst nach Ablauf dieser Frist kann eine Grabstätte zurückgegeben werden. Es besteht die Wahlmöglichkeit zwischen einer Pflege durch die Nutzungsberechtigten und einer Herrichtung und Pflege durch die Stadt Diepholz, sofern sich die Grabstätte auf dem Friedhof Diepholz befindet.
Die hier genannten Gebühren beziehen sich nur auf die Grabstätten. Gebühren für das Ausheben und Schließen des Grabes und die Benutzung der Friedhofkapelle werden gesondert berechnet. Die Friedhofsunterhaltungsgebühr ist jährlich zu zahlen, kann aber auf Antrag auch mit einer Einmalzahlung abgelöst werden.
Grabstätten für Sargbestattungen:
Grabstätten für Urnenbestattungen:




