Der 42,70 Meter hohe Turm gehört zu der historischen Wasserburg aus dem 10. und 11. Jahrhundert und gilt als Ursprung der Stadt Diepholz. Eigentümerin der Schlossinsel ist das Land Niedersachsen. Der Turm wird der Stadt aufgrund seiner kulturellen Bedeutung zur Verfügung gestellt.
In den vergangenen Jahren war der Zugang aus Gründen des Brandschutzes stark eingeschränkt. Insbesondere fehlte ein zweiter Rettungsweg, wodurch Gruppenführungen nicht möglich waren.
Durch bauliche und technische Maßnahmen im Zuge der Sanierung des Amtsgerichts konnte nun ein neues Sicherheitskonzept umgesetzt werden. Damit sind die Voraussetzungen für Gruppenführungen wieder erfüllt.
Die Leitung des Amtsgerichts Diepholz, Beate Pönisch, erklärt dazu:
„Als Nutzerin der Liegenschaft haben wir die erforderlichen baulichen Anpassungen des Staatlichen Baumanagements Weser-Leine im Rahmen der Sanierungsmaßnahmen begleitet und damit die Grundlage für eine sichere Nutzung geschaffen.“
Auch Richard W. Bitter, Vorstandsvorsitzender des Heimatverein Diepholz e. V. begrüßt die Entwicklung:
„Der Schlossturm ist ein Stück Identität unserer Stadt. Dass er nun wieder im Rahmen von Führungen besucht werden kann, ist ein großer Gewinn für Diepholz.“
Die Stadt Diepholz freut sich, den Schlossturm wieder als Teil der Stadtgeschichte zugänglich zu machen.
Interessierte an Gästeführungen inklusive einer Schlossturmführung wenden sich gern an Christina Bünnemeyer, Tourismusmanagerin der Stadt Diepholz unter 05441 204 oder per Mail an christina.buennemeyer@stadt-diepholz.de.

v.l. Bauamtsleiter Sebastian Dorrnieden, Vorsitzender des Heimatvereins Diepholz Richard W. Bitter, Amtsgerichtsdirektorin Beate Pönisch, Amtsleiterin Staatliches Baumanagement Weser-Leine Sabine Hauptmeyer-Maruschke, Bürgermeister Florian Marré stehen vor dem Diepholzer Schlossturm.© Stadt Diepholz
