Wenn sich die auf dem Personalausweis vermerkte Adresse geändert hat, weil der Inhaber/die Inhaberin umgezogen ist, muss er oder sie nicht nur innerhalb von zwei Wochen den neuen Wohnsitz anmelden , sondern auch die Adressangaben im Personalausweis ändern lassen.
Hauptinhalt
Personalausweis Änderung wegen Adressänderung
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in die der Inhaber/die Inhaberin des Personalausweises gezogen ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
-
Personalausweis zur Änderung der Wohnungsangaben
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
nicht angegeben
Anträge / Formulare
Bei der Änderung der Anschrift durch den Personalausweisinhaber kann sich dieser durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.
Was sollte ich noch wissen?
Die neue Wohnadresse wird durch die zuständige Stelle auf dem elektronischen Chip gespeichert. Daneben wird ein Adressaufkleber auf der Rückseite des Personalausweises angebracht, gesiegelt und mit einer transparenten Schutzfolie versehen. Die neue Adresse ist dann sowohl sichtbar auf dem Dokument als auch auf dem elektronischen Chip geändert.
Ansprechpartner/in
| Abteilung 2.0 Zentraler Bürger-Service | |
| Rathausmarkt 1 49356 Diepholz Telefon: 05441 909133,-117,-118 Telefax: 05441 909252 Homepage: http://www.stadt-diepholz.de | Mo. bis Mi.: 8:30 Uhr bis 16:00 Uhr
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