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Oberschule

Allgemeine Informationen

Die Oberschule umfasst als Schule des Sekundarbereichs I die Schuljahrgänge 5 bis 10 und ist eine inklusive Schule. Sie kann mit oder ohne ein gymnasiales Angebot geführt werden. Der Unterricht kann nach Entscheidung der Schule im Rahmen der Vorgaben

  • jahrgangsbezogen (in den Schuljahrgängen 5 und 6),
  • jahrgangsbezogen in Verbindung mit Fachleistungsdifferenzierung auf zwei oder drei Anforderungsebenen in den Kernfächern Deutsch, Mathematik und Englisch  oder
  • überwiegend schulzweigbezogen (mehr als 50% des Unterrichts werden schulformbezogen unterrichtet)

erteilt werden.

Das gymnasiale Angebot einer Oberschule soll ab dem 7. Schuljahrgang und muss ab dem 9. Schuljahrgang überwiegend schulzweigbezogen geführt werden.

Jahrgangsbezogener Unterricht bedeutet, dass Schülerinnen und Schüler gemeinsam im Klassenverband unterrichtet werden. Überwiegend schulzweigbezogener Unterricht bedeutet, dass die Schülerinnen und Schüler in getrennten Schulzweigen (Hauptschulzweig, Realschulzweig, evtl. Gymnasialzweig) unterrichtet werden können oder im nichtgymnasialen Angebot der Unterricht überwiegend schulformbezogen erteilt wird.

Es ist das Ziel der Oberschule, den Schülerinnen und Schülern eine grundlegende, erweiterte oder vertiefte Allgemeinbildung zu vermitteln und ihnen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit und ihren Neigungen eine individuelle Schwerpunktbildung zu ermöglichen. Die Oberschule stärkt Grundfertigkeiten, selbstständiges Lernen und fördert soziales Lernen im Unterricht sowie durch ein gemeinsames Schulleben. An der Oberschule sollen die Schülerinnen und Schüler die Qualifikationen erwerben, mit denen sie ihren Bildungsweg berufs-, aber auch studienbezogen fortsetzen können.

Die Oberschule bietet im 9. und 10. Schuljahrgang einen berufspraktischen Schwerpunkt mit Maßnahmen zur Berufsorientierung und Berufsausbildung, die Profile Fremdsprachen, Wirtschaft, Technik sowie Gesundheit und Soziales sowie im gymnasialen Angebot eine Vorbereitung auf den Besuch der gymnasialen Oberstufe an.

Am Ende des 9. Schuljahrgangs kann an der Oberschule der Hauptschulabschluss und der Abschluss der Förderschule im Förderschwerpunkt Lernen erworben werden.

Am Ende des 10. Schuljahrgangs können folgende Abschlüsse erworben werden:

  • Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss
  • Sekundarabschluss I - Realschulabschluss
  • Erweiterter Sekundarabschluss I, der u. a. den Besuch der gymnasialen Oberstufe am Gymnasium, an einer Gesamtschule oder zum Besuch eines beruflichen Gymnasiums an einer Berufsschule berechtigt.

Eine Oberschule kann als offene, teilgebundene und voll gebundene Ganztagsschule geführt werden.

In der Stadt Diepholz gibt es keine Oberschule.

Kommunen können Oberschulen als neuen Schulzweig anbieten. Es kann sich dabei um eine Oberschule handeln, die Haupt- und Realschule zusammenführt oder eine Oberschule, die noch zusätzlich einen gymnasialen Zweig anbietet - ob als Ganztagsschule geführt, hängt von den Gegebenheiten ab.

Die Oberschule soll Grundfertigkeiten vermitteln, selbstständiges und soziales Lernen stärken und durch jahrgangsbezogenen und schulzweigübergreifenden Unterricht ein gemeinsames Schulleben fördern. Sie bietet ihren Schülerinnen und Schülern eine grundlegende, erweiterte oder vertiefte Allgemeinbildung und ermöglicht ihnen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit und ihren Neigungen eine individuelle Schwerpunktbildung.

Der Unterricht an der Oberschule besteht aus Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahlunterricht. In der im Schuljahrgang 10 geführten Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe wird Pflicht- und Wahlunterricht durchgeführt. Der Unterricht wird auf zwei oder drei Anforderungsebenen erteilt, denen folgende Hauptinhalte zugrunde liegen:

  •  grundlegende Anforderungsebene (G-Kurs), Kernlehrplan der Hauptschule
  • erhöhte Anforderungsebene (E-Kurs), Kernlehrplan der Realschule,
  • zusätzliche Anforderungsebene (Z-Kurs), Kernlehrplan des Gymnasiums.


Neben den Kernlehrplänen werden außerdem Inhalte zur sozialpädagogischen Förderung für Schüler und Schülerinnen mit besonderem Förderbedarf sowie Kurse zur Förderung der schulischen Leistungssteigerung und zur Berufspraxis und Berufsorientierung angeboten sowie weitere Inhalte.

Schülerinnen und Schüler des Haupt- und Realschulzweigs einer nach Schulzweigen gegliederten Oberschule haben wie bisher einen Rechtsanspruch auf den Übergang in den Realschulzweig oder – wenn angeboten – in den Gymnasialzweig oder in ein Gymnasium, wenn ihr Zeugnis ein entsprechendes Notenbild aufweist.

Abhängig vom jeweils an der Oberschule erworbenen Abschluss sind die Schülerinnen und Schüler zum Übergang in eine berufsbildende Schule (z. B. Fachoberschule, berufliches Gymnasium) oder in die gymnasiale Oberstufe des allgemein bildenden Gymnasiums bzw. der Gesamtschule berechtigt.


 Am Ende des 10. Schuljahrgangs können in einer Oberschule folgende Abschlüsse erworben werden:

  •  Erweiterter Sekundarabschluss I, der zum Besuch der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe des allgemein bildenden Gymnasiums (10. Schuljahrgang) sowie eines beruflichen Gymnasiums (11. Schuljahrgang) berechtigt.

  •  Sekundarabschluss I - Realschulabschluss

  •  Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss (kann am Ende des 9. Schuljahrgangs erworben werden)
An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich für individuelle Fragen an die für Sie zuständige Schule.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Verpflichtend:

  • Anmeldeformular der aufnehmenden Oberschule.  Sie können sich das Formular in der Schule vorher abholen oder Sie erhalten es direkt bei der Anmeldung.  In der Regel kann man das Formular auch auf der Homepage der Schule oder des Schulträgers herunterladen.
  • Zeugnis vom 1. Halbjahr des 4. Jahrgangs zum Anmeldetermin und danach das Zeugnis des 2. Halbjahres des 4. Schuljahrgangs.
  • Impfpass oder ärztliche Bescheinigung (Masernschutz)
  • ggf. Feststellungsbescheid über sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf

nach Rücksprache mit der Schule:

  • ggf. Protokolle der Beratungsgespräche in der Grundschule (nicht verpflichtende Teilnahme an Gesprächen in der Grundschule, d.h. ggf. mitbringen)
  • ggf. Passfoto des Kindes für die Schulakte
  • ggf. Schwimmabzeichen
  • ggf. Geburtsurkunde des Kindes
  • ggf. Meldebescheinigung
  • ggf. Sorgerechtsbescheinigung
  • ggf. Vollmacht eines Erziehungsberechtigten für den anderen
Welche Gebühren fallen an?

Für die Anmeldung selbst fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?
  • Anmeldezeitraum: frühestens 10 Wochen und spätestens 5 Wochen vor Beginn der Sommerferien für das nächste Schuljahr
  • Die Schulträger können eine Staffelung des Anmeldeverfahrens für die Schulen ihres Zuständigkeitsbereichs festlegen.
Rechtsbehelf

Diese Verwaltungsleistung stellt keinen Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf.

Anträge / Formulare
  • Die Schulen halten die erforderlichen Anmeldeformulare vor.
  • Onlineverfahren möglich: ggf. möglich – z.B: pandemiebedingt (z. B. Download der Anmeldeunterlagen)
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: grundsätzlich ja
Was sollte ich noch wissen?

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