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Melderegisterauskunft Erteilung erweitert

Allgemeine Informationen

Wird ein berechtigtes Interesse an einer Auskunftserteilung glaubhaft gemacht, darf die zuständige Stelle eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilen, die zusätzlich zur einfachen Melderegisterauskunft folgende Daten enthält:

  • Vor- und Familiennamen
  • Doktorgrad
  • Anschriften
  • Tag und Ort der Geburt
  • frühere Vor- und Familiennamen
  • Familienstand (beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht)
  • Staatsangehörigkeiten
  • frühere Anschriften
  • Tag des Ein- und Auszugs
  • gesetzliche Vertreter
  • Sterbetag und -ort
  • Vor- und Familiennamen sowie Anschrift des Ehegatten oder Lebenspartners
 
Zuständigkeit

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die Person, zu der eine erweiterte Melderegisterauskunft eingeholt werden soll, ihren Wohnsitz hat.

Voraussetzungen

  • ausreichende Hinweise zur Identifizierung der gesuchten Person
  • Angabe, ob die Auskunft einem gewerblichen Zweck dient
  • Erklärung, ob Daten für Adresshandel oder Werbung genutzt werden

Unterlagen

  • formloser schriftlicher Antrag, soweit die Auskunft nicht persönlich beantragt wird

Gebühren

Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.

Gebühr: mindestens EUR 20,00

Die Gebühr berechnet sich nach dem Zeitaufwand. Die volle Verwaltungsgebühr wird auch dann fällig, wenn von der gesuchten Person keine Meldeunterlagen (mehr) vorhanden sind bzw. sich mit den von Anfragenden gemachten Angaben keine Person eindeutig zuordnen lässt oder der Inhalt der erteilten Auskunft bereits bekannt ist.
Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung (AllGO)

Fristen

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

Bun­des­mel­de­ge­setz (BMG)

Weitere Informationen

Die Auskunft wird verweigert, sofern für die gesuchte Person eine Auskunftssperre oder ein bedingter Sperrvermerk, besteht.

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die Person, zu der eine erweiterte Melderegisterauskunft eingeholt werden soll, ihren Wohnsitz hat.

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben


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Abteilung 2.0 Zentraler Bürger-ServiceStandort anzeigen
Rathausmarkt 1
49356 Diepholz
Telefon: 05441 909133,-117,-118
Telefax: 05441 909252
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Mo. bis Mi.: 8:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr


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