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Kulturdenkmal: Forschung/Grabung - Genehmigung

Allgemeine Informationen

Grabungen nach Kulturdenkmalen, Bergungen von Kulturdenkmalen aus Gewässern und Erdarbeiten an einer Stelle, an der Kulturdenkmale im Boden zu vermuten sind, bedürfen der Genehmigung der zuständigen Stelle.

Die Genehmigung kann unter Auflagen erteilt werden, z.B.

  • Leitung der Maßnahme durch einen Sachverständigen,
  • Art der Planung und Ausführung,
  • Behandlung, Sicherung und Dokumentation der Bodenfunde,
  • Berichterstattung,
  • abschließende Herrichtung der Grabungs- bzw. Fundstätte.
An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der unteren Denkmalschutzbehörde der Stadt Diepholz (s.u.)

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Formular siehe unten
  • die zur Beurteilung erforderlichen Unterlagen, z.B. Lageplan, Katasterkarte oder Grundkarte mit Eintragungen
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Genehmigung muss vor Ausführung der Maßnahme erteilt werden.

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

Erd- und Bauarbeiten, bei denen zu vermuten ist, dass Kulturdenkmäler entdeckt werden, bedürfen einer Genehmigung.

Vorhaben in Grabungsschutzgebieten , die verborgene Kulturdenkmäler gefährden können, bedürfen der Genehmigung der zuständigen Stelle. Die land- und forstwirtschaftliche Nutzung ist in der Regel genehmigungsfrei.


zuklappenAnsprechpartner/in
Frau U. ToberStandort anzeigen
Abteilung 3.1 Hochbau und Stadtplanung (Leitung)Rathaus, Zimmer 320 // 2. OG
Rathausmarkt 1
49356 Diepholz
Telefon: 05441 909-320
E-Mail:
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