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Kleinkläranlagen

Allgemeine Informationen

Ihr Grundstück liegt im Außenbereich von Diepholz und sie wollen eine Kleinkläranlage errichten?

Wer nicht dem Anschluss- und Benutzungszwang der öffentlichen Entwässerung unterliegt, kann auf seinem Grundstück eine Kleinkläranlage, oder in Ausnahmefällen eine abflussfreie Grube, errichten, um sein häusliches Schmutzwasser zu entsorgen.

Die Besitzer von solchen Abwasseranlagen haben das Recht und die Pflicht, die Inhalte von der Stadt Diepholz entsorgen zu lassen. Für die Gruben ist eine Entsorgung spätestens dann vorgeschrieben, wenn diese bis auf 50 cm unter Zulauf gefüllt ist.

Der Eigentümer hat die Pflicht, diesen Zustand rechtzeitig mitzuteilen!

Bei den Kleinkläranlagen hängt der Leerungsrhythmus von der Größe der anschließenden Grube und der Anzahl der Bewohner des angeschlossenen Grundstückes ab.

Beträgt die Größe der Grube in Kubikmetern mindestens 1,5 mal die Anzahl der Bewohner, so ist eine Leerung alle zwölf Monate vorgeschrieben. Ist sie kleiner, muss der Inhalt mindestens alle sechs Monate entsorgt werden. Bei Bedarf können zusätzliche Abfuhren erfolgen.

Die Gebühren werden jeweils auf Grundlage der Abfuhrmenge erhoben. In dieser Abfuhrmenge ist neben dem Inhalt der Anlage auch das zum Absaugen erforderliche Spülwasser enthalten. In den jeweiligen Gebührensätzen ist auch das Auslegen des Saugschlauches bis zu 30 Meter enthalten.

Die Errichtung und der Betrieb einer Kleinkläranlage wird durch die Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Diepholz geregelt.

Die Genehmigungsbehörde für die Neu-Errichtung einer Kleinkläranlage ist die Untere Wasserbehörde beim Kreis Diepholz.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Formular Erlaubnisantrag gemäß § 10 WHG (2-fach)
  • Formular Anzeige gemäß § 96 (6) NWG (2-fach)
  • Übersichtskarte (Topographische Karte, Maßstab 1:25000) (1-fach)
  • Auszug aus der Liegenschaftskarte Maßstab 1:500 bis 1:1000 mit maßstäblich eingezeichneten Abwasseranlagen (3-fach)
  • Ausführungszeichnungen der Abwasseranlage, aus der sämtliche Einzelheiten ersichtlich sein müssen im Maßstab 1:50 bis 1:20 (2-fach)

Bei Einbau von Nachrüstsätzen in vorhandene Klärgruben:

  • Übereinstimmungserklärung auf Vordruck (Seite 7; Formular Anzeige)
  • Vorlage der klärtechnischen Berechnung
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Gebühren fallen an in Abhängigkeit von der Allgemeinen Gebührenordnung und der Abwassermenge, die ins Gewässer eingeleitet werden soll; z. Zt. 180 Euro (Mindestgebühr).

Im Anzeigeverfahren fallen derzeit keine Gebühren an.


zuklappenAnsprechpartner/in
Herr U. HeuerStandort anzeigen
Klärwerk / Technische LeitungKlärwerk
Strothestraße 42
49356 Diepholz
Telefon: 05441 909-341
Telefax: 05441 592627
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