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Hundesteuer

Allgemeine Informationen

Hundesteuer ist zu entrichten, wenn im Stadtgebiet Diepholz ein oder mehrere Hunde gehalten werden, die älter als drei Monate sind. Die Grundlage für die Steuererhebung ist die Hundesteuersatzung (siehe unten).

Was ist zu tun?

Bei Übernahme eines Hundes ist dieser bei der Stadt Diepholz anzumelden. Ebenso ist dieser wieder abzumelden, wenn der Hund verstorben ist oder Sie aus Diepholz wegziehen. Hierfür können Sie Ihren Hund online über unser Serviceportal an-/abmelden:

https://service.stadt-diepholz.de/

Andernfalls steht Ihnen ein An- oder Abmeldeformular der Stadt Diepholz zur Verfügung (siehe unten).

Nachweise

Jeder Hundehalter, der in den letzten zehn Jahren keinen Hund für zwei Jahre gehalten hat, muss einen Sachkundenachweis erbringen. Zudem ist für den Hund eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Des Weiteren muss jeder Hund über sechs Monaten einen Chip tragen und im niedersächsischen Hunderegister registriert sein.

Dazu sind spätestens sechs Monate nach Anmeldung des Hundes entsprechende Nachweise nachzureichen.

Steuersätze

Die Steuer beträgt jährlich für

a) den ersten Hund                                    60,00 €

b) den zweiten Hund                                  80,00 €

c) jeden weiteren Hund                             100,00 €

d) gefährliche Hunde jeweils                      600,00 €

e) einen Zwinger nach § 6 Abs. 1               140,00 €

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an den unten genannten Ansprechpartner


zuklappenAnsprechpartner/in
Herr L. StierleStandort anzeigen
Abteilung 1.2 Finanzen / Abgabenverwaltung und RechnungswesenRathaus, Zimmer 116 // EG
Rathausmarkt 1
49356 Diepholz
Telefon: 05441 909-112
E-Mail:
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