Hauptinhalt

Sie sind hier:

Eheschließung

Allgemeine Informationen

Wer in Deutschland heiraten möchte, muss die beabsichtigte Eheschließung bei der zuständigen Stelle anmelden.

Informationen zur Durchführung und zur Anmeldung der Eheschließung erteilt die zuständige Stelle auch in einem persönlichen Gespräch.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Standesamt, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz hat.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden Unterlagen benötigt.

Diese sind z.B. abhängig vom Familienstand, der Staatsangehörigkeit der Eheschließenden oder ob Kinder vorhanden sind. Wenden Sie sich bitt an das für Sie zuständige Standesamt.



Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren in unterschiedlicher Höhe an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja. Sofern die Anmeldung nicht mündlich erfolgt.

Persönliches Erscheinen nötig: Grundsätzlich, ja.

Was sollte ich noch wissen?

Die Ehe kann auch von einem Standesamt an einem anderen Ort geschlossen werden. Die Anmeldung erfolgt jedoch immer bei der zuständigen Stelle.


zuklappenAnsprechpartner/in
Team StandesamtStandort anzeigen
Rathausmarkt 1
49356 Diepholz
Telefon: 05441 909-125127

Montag bis Freitag: 08:30 bis 12:30 Uhr
Montag bis Dienstag: 14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 bis 18:00 Uhr


Angaben zur Barrierefreiheit:
schwer zugängig

Infobereich

Wochenmarkt Diepholz