Wer in Deutschland heiraten möchte, muss die beabsichtigte Eheschließung bei der zuständigen Stelle anmelden.
Informationen zur Durchführung und zur Anmeldung der Eheschließung erteilt die zuständige Stelle auch in einem persönlichen Gespräch.
Wer in Deutschland heiraten möchte, muss die beabsichtigte Eheschließung bei der zuständigen Stelle anmelden.
Informationen zur Durchführung und zur Anmeldung der Eheschließung erteilt die zuständige Stelle auch in einem persönlichen Gespräch.
Die Zuständigkeit liegt beim Standesamt, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz hat.
Es werden Unterlagen benötigt.
Diese sind z.B. abhängig vom Familienstand, der Staatsangehörigkeit der Eheschließenden oder ob Kinder vorhanden sind. Wenden Sie sich bitt an das für Sie zuständige Standesamt.
Es fallen Gebühren in unterschiedlicher Höhe an.
Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja. Sofern die Anmeldung nicht mündlich erfolgt.
Persönliches Erscheinen nötig: Grundsätzlich, ja.
Die Ehe kann auch von einem Standesamt an einem anderen Ort geschlossen werden. Die Anmeldung erfolgt jedoch immer bei der zuständigen Stelle.
Ansprechpartner/in| Team Standesamt | |
| Rathausmarkt 1 49356 Diepholz Telefon: 05441 909-125127 | Montag bis Freitag: 08:30 bis 12:30 Uhr
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