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Bodendenkmalpflege

Allgemeine Informationen

Bodendenkmale sind bewegliche oder unbewegliche Sachen, bei denen es sich um Zeugnisse, Überreste oder Spuren menschlicher Kultur (archäologische Denkmale) handelt, die im Boden verborgen sind oder waren.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Stadt Diepholz als untere Denkmalschutzbehörde (s.u.).

Fachliche Beratung leistet auf Anforderung das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege.

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben


zuklappenAnsprechpartner/in
Frau U. ToberStandort anzeigen
Abteilung 3.1 Hochbau und Stadtplanung (Leitung)Rathaus, Zimmer 320 // 2. OG
Rathausmarkt 1
49356 Diepholz
Telefon: 05441 909-320
E-Mail:
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