Bodendenkmale sind bewegliche oder unbewegliche Sachen, bei denen es sich um Zeugnisse, Überreste oder Spuren menschlicher Kultur (archäologische Denkmale) handelt, die im Boden verborgen sind oder waren.
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Bodendenkmalpflege
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Stadt Diepholz als untere Denkmalschutzbehörde (s.u.).
Fachliche Beratung leistet auf Anforderung das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben
Ansprechpartner/in
| Frau U. Tober | |
| Abteilung 3.1 Hochbau und Stadtplanung (Leitung)Rathaus, Zimmer 320 // 2. OG Rathausmarkt 1 49356 Diepholz Telefon: 05441 909-320 E-Mail: bauaufsicht@stadt-diepholz.de | ![]() |

