In der Grundschule werden Schüler des 1. bis 4. Schuljahrganges unterrichtet. Die Grundschule vermittelt ihren Schülern Grundkenntnisse und Grundfertigkeiten und entwickelt die verschiedenen Fähigkeiten in einem für alle Schüler gemeinsamen Bildungsgang.
Hauptinhalt
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Allgemeinbildende Schulen: Aufnahme - Grundschule
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
- Die Zuständigkeit liegt bei der Grundschule, in deren Schuleinzugsbezirk Sie Ihren Wohnsitz haben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Anmeldeformular der zuständigen Grundschule. Das Formular kann man sich in der Schule vorher abholen oder man bekommt es direkt, wenn man zur Anmeldung kommt. Manchmal kann man das Formular auch auf der Homepage der Schule herunterladen.
- Impfpass oder ärztliche Bescheinigung (Masernschutz)
- Geburtsurkunde des Kindes
nach Rücksprache mit der Schule:
- ggf. Passfoto des Kindes für die Schulakte
- ggf. Meldebescheinigung
- ggf. Sorgerechtsbescheinigung
ggf. Vollmacht eines Erziehungsberechtigten für den anderen
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
- Der Anmeldetermin wird durch den Schulträger in ortsüblicher Weise in der Regel in der Zeit vom 1. bis 8. Dezember bekanntgegeben. Dieser wird erfahrungsgemäß im Mai/Juni im Jahr, bevor das Kind schulpflichtig wird, liegen.
- Die formlose Erklärung zum Hinausschieben des Schulbesuchs um ein Jahr ist vor dem Beginn des betreffenden Schuljahres bis zum 1. Mai gegenüber der Schule abzugeben.
Rechtsgrundlage
- § 56 Untersuchungen Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG)
- § 64 Beginn der Schulpflicht Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG)
- § 71 Pflichten der Erziehungsberechtigten und Ausbildenden Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG)
- Arbeit in der Grundschule
- Niedersächsisches Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (NKiTaG)
- Niedersächsisches Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (NGöGD) § 5 Absatz 2
Ansprechpartner/in
| Herr F. Werner | |
| Abteilung 2.2 Bildung und Familie (Leitung)Rathaus, Zimmer 130 // EG Rathausmarkt 1 49356 Diepholz Telefon: 05441 909-128 E-Mail: familienbuero@stadt-diepholz.de | ![]() |

