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Abgeschlossenheitsbescheinigung

Allgemeine Informationen

Wenn Sie ein Sondereigentum an einer Wohnung oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen (zum Beispiel Gewerbe) oder an einem Stellplatz begründen, benötigen Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung. Diese benötigen Sie auch, wenn Sie das Recht, eine bestimmte Wohnung im Gebäude dauerhaft zu bewohnen, geltend machen möchten (Dauerwohnrecht).

Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung wird nachgewiesen, dass

  • eine Wohnung baulich hinreichend von anderen Wohnungen beziehungsweise Räumen abgeschlossen ist oder
  • nicht zu Wohnzwecken dienende Räume (Teileigentum) von anderen Räumen abgeschlossen sind.

An Stellplätzen sowie an außerhalb des Gebäudes liegenden Teilen des Grundstücks, wie zum Beispiel Terrassen oder Gartenflächen, kann ebenfalls Sondereigentum begründet werden. Das Sondereigentum muss durch Maßangabe in der Bauzeichnung / im Aufteilungsplan eindeutig bestimmt sein.

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird von der zuständigen Baubehörde nach Prüfung Ihrer Unterlagen erteilt.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Bauaufsicht der Stadt Diepholz (s.u.).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Mit dem unterschriebenen Antrag sind die kompletten Bauzeichnungen (Grundrisse aller Geschosse, Schnittzeichnung, Ansichten) entsprechend Baugenehmigung bzw. Bestand vorzulegen.

Die Nutzungseinheiten sind in den Grundrissen durch arabische Ziffern fortlaufend zu nummerieren (jeder Raum muss die Nummer "seines" Eigentumsteiles tragen).

Die Zeichnungen müssen mindestens zweifach eingereicht werden. Im Antrag ist die präzise Grundstücksbezeichnung (Straße, Hausnummer, Gemarkung, Flur, Flurstück, Grundbuch vom ...... Blatt ......) anzugeben.

Welche Gebühren fallen an?

Nach Landesrecht kann für die Ausstellung der Abgeschlossenheitsbescheinigung eine Gebühr erhoben werden.

Welche Fristen muss ich beachten?
  • keine
Anträge / Formulare
  • Formulare/ Online-Dienste vorhanden: Nein
  • Schriftform erforderlich: vom Landesrecht abhängig
  • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben


zuklappenAnsprechpartner/in
Frau U. ToberStandort anzeigen
Abteilung 3.1 Hochbau und Stadtplanung (Leitung)Rathaus, Zimmer 320 // 2. OG
Rathausmarkt 1
49356 Diepholz
Telefon: 05441 909-320
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