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Informationen zum Sonderprogramm "Diepholzer Gutscheine"
Alle Bürgerinnen und Bürger ab dem vollendeten 16. Lebensjahr erhalten von der Stadt Diepholz einen Gutschein im Wert von 10 Euro. Als Stichtag für die Vollendung des 16. Lebensjahr gilt der 18.06.20 (Tag des Ratsbeschlusses).
Der Gutschein kann in allen teilnehmenden Geschäften aus den Bereichen Einzelhandel, Dienstleistung und Gastronomie im Diepholzer Stadtgebiet eingelöst werden. Ausgeschlossen von der Aktion sind Discounter, Fastfood-Ketten, Verbrauchermärkte, Tabakverkauf, Alkohol und E-Zigaretten, Casinos, Tankstellen, Wettbüros und Shisha Bars.
Die Gutscheinaktion startet am Montag, 20.07.20 und läuft bis einschließlich Samstag, 19.09.20.
Den Antrag zur Auszahlung finden die teilnehmenden Unternehmen HIER.
Folgende Verfahrensregelungen gelten für die Bürgerinnen und Bürger:
1. Alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Diepholz ab dem vollendeten 16. Lebensjahr (Stichtag 18.06.2020) erhalten postalisch einen personenbezogenen Gutschein in Höhe von 10 Euro von der Stadt Diepholz.
2. Die Gutscheinaktion beginnt am 20.07.2020 und endet am 19.09.2020. Gutscheine können in diesem Zeitraum eingelöst werden und verlieren danach ihre Gültigkeit.
3. Der Gutschein kann nur in voller Höhe eingelöst werden.
4. Eine Auszahlung von Gutscheinen ohne Gegenwert/Gegenleistung durch die Unternehmen ist unzulässig.
5. Gutscheine sind nicht kombinierbar. Pro Einkauf ist nur ein Gutschein einlösbar.
6. Gutscheine können nur bei den teilnehmenden Unternehmen eingelöst werden. Die Liste der teilnehmenden Unternehmen finden Sie auf der Homepage der Stadt Diepholz unter stadt-diepholz.de. Ausgeschlossen von der Aktion sind Discounter, Fastfood-Ketten, Verbrauchermärkte, Tabakverkauf, Alkohol und E-Zigaretten, Casinos, Tankstellen, Wettbüros und Shisha Bars.
7. Die Fälschung der Gutscheine ist verboten und wird ggfs. strafrechtlich verfolgt. Die Stadt Diepholz behält sich in diesem Falle vor, die Aktion mit sofortiger Wirkung zu beenden.
8. Es kann kein Rechtsanspruch geltend gemacht werden, da es sich bei dem Sonderprogramm „Diepholzer Gutscheine“ um eine freiwillige Leistung der Stadt Diepholz handelt.
Ansprechpartner/in
Herr G. Meyer![]() | |
Rathaus, Zimmer 321 // 2. OG Rathausmarkt 1 49356 Diepholz Telefon: 05441 909-321 Telefax: 05441 909-252 E-Mail: bauamt@stadt-diepholz.de | ![]() |