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Freitag, 15.01.2021
Aktuelle Corona-Fallzahlen für die Stadt Diepholz
(Stand 15.01.2021)
Fälle gesamt: 480
davon aktuell positiv: 10
aus Quarantäne entlassen: 467
verstorben: 3
Weitere Informationen zu den Fallzahlen und zum Inzidenzwert finden Sie HIER.
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Mittwoch, 13.01.2021
Aktuelle Corona-Fallzahlen für die Stadt Diepholz
(Stand 13.01.2021)
Fälle gesamt: 477
davon aktuell positiv: 15
aus Quarantäne entlassen: 459
verstorben: 3
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Montag, 11.01.2021
Aktuelle Corona-Fallzahlen für die Stadt Diepholz
(Stand 11.01.2021)
Fälle gesamt: 471
davon aktuell positiv: 13
aus Quarantäne entlassen: 458
verstorben: 3
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Freitag, 08.01.2021
Aktuelle Corona-Fallzahlen für die Stadt Diepholz
(Stand 08.01.2021)
Fälle gesamt: 465
davon aktuell positiv: 13
aus Quarantäne entlassen: 449
verstorben: 3
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Donnerstag, 07.01.2021
Aktuelle Corona-Fallzahlen für die Stadt Diepholz
(Stand 07.01.2021)
Fälle gesamt: 462
davon aktuell positiv: 15
aus Quarantäne entlassen: 445
verstorben: 2
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Mittwoch, 06.01.2021
Aktuelle Corona-Fallzahlen für die Stadt Diepholz
(Stand 06.01.2021)
Fälle gesamt: 456
davon aktuell positiv: 12
aus Quarantäne entlassen: 442
verstorben: 2
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Dienstag, 05.01.2021
Aktuelle Corona-Fallzahlen für die Stadt Diepholz
(Stand 05.01.2021)
Fälle gesamt: 451
davon aktuell positiv: 13
aus Quarantäne entlassen: 436
verstorben: 2
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Montag, 04.01.2021
Aktuelle Corona-Fallzahlen für die Stadt Diepholz
(Stand 04.01.2021)
Fälle gesamt: 448
davon aktuell positiv: 11
aus Quarantäne entlassen: 435
verstorben: 2
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Mittwoch, 23.12.2020
Aktuelle Corona-Fallzahlen für die Stadt Diepholz
(Stand 23.12.2020)
Fälle gesamt: 418
davon aktuell positiv: 46
aus Quarantäne entlassen: 372
verstorben: 0
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Montag, 21.12.2020
Aktuelle Corona-Fallzahlen für die Stadt Diepholz
(Stand 21.12.2020)
Fälle gesamt: 414
davon aktuell positiv: 49
aus Quarantäne entlassen: 365
verstorben: 0
Weitere Informationen zu den Fallzahlen und zum Inzidenzwert finden Sie HIER.
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Freitag, 18.12.2020
Aktuelle Corona-Fallzahlen für die Stadt Diepholz
(Stand 18.12.2020)
Fälle gesamt: 400
davon aktuell positiv: 44
aus Quarantäne entlassen: 356
verstorben: 0
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Donnerstag, 17.12.2020
Aktuelle Corona-Fallzahlen für die Stadt Diepholz
(Stand 17.12.2020)
Fälle gesamt: 370
davon aktuell positiv: 21
aus Quarantäne entlassen: 349
verstorben: 0
Weitere Informationen zu den Fallzahlen und zum Inzidenzwert finden Sie HIER.
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Mittwoch, 16.12.2020
Aktuelle Corona-Fallzahlen für die Stadt Diepholz
(Stand 16.12.2020)
Fälle gesamt: 365
davon aktuell positiv: 35
aus Quarantäne entlassen: 330
verstorben: 0
Weitere Informationen zu den Fallzahlen und zum Inzidenzwert finden Sie HIER.
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Dienstag, 15.12.2020
Aktuelle Corona-Fallzahlen für die Stadt Diepholz
(Stand 15.12.2020)
Fälle gesamt: 362
davon aktuell positiv: 39
aus Quarantäne entlassen: 323
verstorben: 0
Weitere Informationen zu den Fallzahlen und zum Inzidenzwert finden Sie HIER.
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Montag, 14.12.2020
Aktuelle Corona-Fallzahlen für die Stadt Diepholz
(Stand 14.12.2020)
Fälle gesamt: 357
davon aktuell positiv: 34
aus Quarantäne entlassen: 323
verstorben: 0
Weitere Informationen zu den Fallzahlen und zum Inzidenzwert finden Sie HIER.
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Freitag, 11.12.2020
Aktuelle Corona-Fallzahlen für die Stadt Diepholz
(Stand 11.12.2020)
Fälle gesamt: 353
davon aktuell positiv: 38
aus Quarantäne entlassen: 315
verstorben: 0
Weitere Informationen zu den Fallzahlen und zum Inzidenzwert finden Sie HIER.
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Donnerstag, 10.12.2020
Aktuelle Corona-Fallzahlen für die Stadt Diepholz
(Stand 10.12.2020)
Fälle gesamt: 348
davon aktuell positiv: 36
aus Quarantäne entlassen: 312
verstorben: 0
Weitere Informationen zu den Fallzahlen und zum Inzidenzwert finden Sie HIER.
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Mittwoch, 09.12.2020
Aktuelle Corona-Fallzahlen für die Stadt Diepholz
(Stand 09.12.2020)
Fälle gesamt: 336
davon aktuell positiv: 26
aus Quarantäne entlassen: 310
verstorben: 0
Weitere Informationen zu den Fallzahlen und zum Inzidenzwert finden Sie HIER.
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Dienstag, 08.12.2020
Aktuelle Corona-Fallzahlen für die Stadt Diepholz
(Stand 08.12.2020)
Fälle gesamt: 321
davon aktuell positiv: 14
aus Quarantäne entlassen: 307
verstorben: 0
Weitere Informationen zu den Fallzahlen und zum Inzidenzwert finden Sie HIER.
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Freitag, 04.12.2020
Aktuelle Corona-Fallzahlen für die Stadt Diepholz
(Stand 04.12.2020)
Fälle gesamt: 312
davon aktuell positiv: 18
aus Quarantäne entlassen: 294
verstorben: 0
Weitere Informationen zu den Fallzahlen und zum Inzidenzwert finden Sie HIER.
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Mittwoch, 02.12.2020
Aktuelle Corona-Fallzahlen für die Stadt Diepholz
(Stand 02.12.2020)
Fälle gesamt: 307
davon aktuell positiv: 26
aus Quarantäne entlassen: 281
verstorben: 0
Weitere Informationen zu den Fallzahlen und zum Inzidenzwert finden Sie HIER.
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Dienstag, 01.12.2020
Aktuelle Corona-Fallzahlen für die Stadt Diepholz
(Stand 30.11.2020)
Fälle gesamt: 304
davon aktuell positiv: 32
aus Quarantäne entlassen: 272
verstorben: 0
Weitere Informationen zu den Fallzahlen und zum Inzidenzwert finden Sie HIER.
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Freitag, 27.11.2020
Aktuelle Corona-Fallzahlen für die Stadt Diepholz
(Stand 26.11.2020)
Fälle gesamt: 281
davon aktuell positiv: 35
aus Quarantäne entlassen: 246
verstorben: 0
Weitere Informationen zu den Fallzahlen und zum Inzidenzwert finden Sie HIER.
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Donnerstag, 26.11.2020
Aktuelle Corona-Fallzahlen für die Stadt Diepholz
(Stand 25.11.2020)
Fälle gesamt: 278
davon aktuell positiv: 37
aus Quarantäne entlassen: 241
verstorben: 0
Weitere Informationen zu den Fallzahlen und zum Inzidenzwert finden Sie HIER.
Der Landkreis Diepholz hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die am Montag, 17.11. in Kraft getreten ist. Alle Informationen dazu finden Sie HIER.
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Montag, 23.11.2020
Aktuelle Corona-Fallzahlen für die Stadt Diepholz
(Stand 23.11.2020)
Fälle gesamt: 269
davon aktuell positiv: 41
aus Quarantäne entlassen: 228
verstorben: 0
Weitere Informationen zu den Fallzahlen und zum Inzidenzwert finden Sie HIER.
Der Landkreis Diepholz hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die am Montag, 17.11. in Kraft getreten ist. Alle Informationen dazu finden Sie HIER.
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Freitag, 20.11.2020
Aktuelle Corona-Fallzahlen für die Stadt Diepholz
(Stand 20.11.2020)
Fälle gesamt: 248
davon aktuell positiv: 39
aus Quarantäne entlassen: 209
verstorben: 0
Weitere Informationen zu den Fallzahlen und zum Inzidenzwert finden Sie HIER.
Der Landkreis Diepholz hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die am Montag, 17.11. in Kraft getreten ist. Alle Informationen dazu finden Sie HIER.
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Freitag, 20.11.2020
Aktuelle Corona-Fallzahlen für die Stadt Diepholz
(Stand 19.11.2020)
Fälle gesamt: 238
davon aktuell positiv: 34
aus Quarantäne entlassen: 204
verstorben: 0
Weitere Informationen zu den Fallzahlen und zum Inzidenzwert finden Sie HIER.
Der Landkreis Diepholz hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die am Montag, 17.11. in Kraft getreten ist. Alle Informationen dazu finden Sie HIER.
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Donnerstag, 19.11.2020
Aktuelle Corona-Fallzahlen für die Stadt Diepholz
(Stand 18.11.2020)
Fälle gesamt: 227
davon aktuell positiv: 26
aus Quarantäne entlassen: 201
verstorben: 0
Weitere Informationen zu den Fallzahlen und zum Inzidenzwert finden Sie HIER.
Der Landkreis Diepholz hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die am Montag, 17.11. in Kraft getreten ist. Alle Informationen dazu finden Sie HIER.
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Mittwoch, 18.11.2020
Aktuelle Corona-Fallzahlen für die Stadt Diepholz
(Stand 17.11.2020)
Fälle gesamt: 222
davon aktuell positiv: 27
aus Quarantäne entlassen: 195
verstorben: 0
Weitere Informationen zu den Fallzahlen und zum Inzidenzwert finden Sie HIER.
Der Landkreis Diepholz hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die am Montag, 17.11. in Kraft getreten ist. Alle Informationen dazu finden Sie HIER.
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Montag, 16.11.2020
Aktuelle Corona-Fallzahlen für die Stadt Diepholz
(Stand 16.11.2020)
Fälle gesamt: 221
davon aktuell positiv: 26
aus Quarantäne entlassen: 195
verstorben: 0
Weitere Informationen zu den Fallzahlen und zum Inzidenzwert finden Sie HIER.
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Donnerstag, 12.11.2020
Aktuelle Corona-Fallzahlen für die Stadt Diepholz
(Stand 12.11.2020)
Fälle gesamt: 199
davon aktuell positiv: 16
aus Quarantäne entlassen: 183
verstorben: 0
Weitere Informationen zu den Fallzahlen und zum Inzidenzwert finden Sie HIER.
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Dienstag, 10.11.2020
Aktuelle Corona-Fallzahlen für die Stadt Diepholz
(Stand 10.11.2020)
Fälle gesamt: 193
davon aktuell positiv: 23
aus Quarantäne entlassen: 170
verstorben: 0
Weitere Informationen zu den Fallzahlen und zum Inzidenzwert finden Sie HIER.
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Montag, 09.11.2020
Aktuelle Corona-Fallzahlen für die Stadt Diepholz
(Stand 09.11.2020)
Fälle gesamt: 192
davon aktuell positiv: 32
aus Quarantäne entlassen: 160
verstorben: 0
Weitere Informationen zu den Fallzahlen und zum Inzidenzwert finden Sie HIER.
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Freitag, 06.11.2020
Aktuelle Corona-Fallzahlen für die Stadt Diepholz
(Stand 05.11.2020)
Fälle gesamt: 175
davon aktuell positiv: 34
aus Quarantäne entlassen: 141
verstorben: 0
Weitere Informationen zu den Fallzahlen und zum Inzidenzwert finden Sie HIER.
Aktuelle Vorschriften der Landesregierung
Die aktuellen Vorschriften der Landesregierung, die inhaltsgleich auch im Landkreis Diepholz Anwendung finden, finden Sie HIER.
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Donnerstag, 29.10.2020
Aktuelle Corona-Fallzahlen für die Stadt Diepholz
(Stand 29.10.2020)
Fälle gesamt: 133
davon aktuell positiv: 13
aus Quarantäne entlassen: 120
verstorben: 0
Weitere Informationen finden Sie HIER.
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Mittwoch, 21.10.2020
Aktuelle Corona-Fallzahlen für die Stadt Diepholz
(Stand 20.10.2020)
Fälle gesamt: 118
davon aktuell positiv: 9
aus Quarantäne entlassen: 109
verstorben: 0
Der Landkreis Diepholz hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die am gestrigen Dienstag, 20.10. in Kraft getreten ist. Alle Informationen dazu finden Sie HIER.
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Freitag, 18.09.2020
Aktuelle Corona-Fallzahlen
(Stand 18.09.2020)
Fälle gesamt: 102
davon aktuell positiv: 2
aus Quarantäne entlassen: 100
verstorben: 0
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Freitag, 04.09.2020
Aktuelle Corona-Fallzahlen
(Stand 04.09.2020)
Fälle gesamt: 99
davon aktuell positiv: 2
aus Quarantäne entlassen: 90
verstorben: 0
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Dienstag, 14.07.2020
Corona-Überbrückungshilfe gestartet
Im Juni 2020 wurden die Eckpunkte der Überbrückungshilfen für die am schwersten von der Corona-Pandemie betroffenen Branchen beschlossen, der Bund stellt dafür rund 25 Milliarden Euro zur Verfügung. Unternehmen sollen damit ihre Umsatzausfälle ausgleichen und betriebliche Fixkosten abdecken können.
Weitere Informationen zu den Überbrückungshilfen finden Sie HIER.
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Montag, 13.07.2020
Niedersächsische Corona-Verordnung
Die Niedersächsische Verordnung zur Neuordnung der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Niedersächsische Corona-Verordnung) wurde am 11. Juli 2020 im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht und tritt am 13. Juli 2020 in Kraft.
Die Verordnung finden Sie HIER.
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Montag, 06.07.2020
Die neue Niedersächsische Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus tritt ab heute in Kraft.
Die Verordnung finden Sie HIER.
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Montag, 15.06.2020
Erweiterung Corona-Hilfsprogramme des Bundes: 25 Mrd. Euro stehen als neue Überbrückungshilfe bereit
Die Bundesregierung hat die Eckpunkte für die neue Überbrückungshilfe für kleine und mittlere Unternehmen, die durch die Corona-Krise ihren Geschäftsbetrieb ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen, beschlossen. Für das Programm wird die Bundesregierung 25 Milliarden Euro zur Verfügung stellen.
Das Programm ist bewusst branchenoffen gestaltet und soll diejenigen Unternehmen, die noch immer unter den Schließungen leiden oder aufgrund der Abstands- und Hygieneregelungen nicht die sonst möglichen Kapazitäten ausschöpfen können, finanziell unterstützen.
Bei dem Förderprogramm können für den Zeitraum von Juni bis August 2020 je nach Umsatzausfall bis zu 150.000 Euro betriebliche Fixkosten erstattet werden. Die Umsatzausfälle und die betrieblichen Fixkosten müssen dafür aber von einem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer bestätigt werden.
Eine weitere Voraussetzung ist, dass in den Monaten April und Mai 2020 ein Umsatzrückgang von mindestens 60 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum nachgewiesen werden kann.
Die Zuständigkeit für die Bewilligung der Zuschüsse wird bei den Ländern liegen. Sobald die Antragstellung in Niedersachsen möglich ist, werden wir wieder darüber informieren.
Weitere Informationen finden Sie HIER.
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Mittwoch, 20.05.2020
Der Landkreis hat nachfolgende Pressemitteilung zur aktuellen Corona-Verordnung herausgegeben:
Corona-Verhaltensregeln für zuhause und unterwegs
Was ist erlaubt? Was geht nicht?
Angehörige von bis zu zwei Hausständen dürfen sich treffen, ansonsten gelten weiterhin die Zwei-Personen-Regelung und das Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen – das sind die aktuell geltenden Verhaltensregeln für den öffentlichen Raum. Doch was gilt eigentlich für das eigene Zuhause? Was ist erlaubt und was geht gar nicht?
Ob für die Bundesliga-Übertragung im Wohnzimmer oder den Grillabend auf der Terrasse – die meisten der Regelungen, die im öffentlichen Raum gelten, können auch auf das eigene Zuhause übertragen werden. Es gilt grundsätzlich das Prinzip der Kontaktminimierung, d.h. Kontakte zu Personen außerhalb des eigenen Hausstandes sollen auf ein absolut nötiges Minimum reduziert werden. Für das private Umfeld bedeutet dies, dass der Personenkreis auch zuhause möglichst klein und idealerweise gleichbleibend sein sollte. Wie in der Öffentlichkeit sollte ebenfalls im privaten Bereich bei der Begrüßung auf Händeschütteln sowie Umarmungen verzichtet werden. Allerdings sind das gemeinsame Fußball-Gucken mit den besten Freunden oder auch der Grillabend mit den Nachbarn durchaus erlaubt. Die Möglichkeit, sich im Eingangsbereich oder auf dem Gäste-WC die Hände zu desinfizieren oder zu waschen, ist ein Angebot, das in die aktuelle Zeit passt. Danach darf auch jeder Gast fragen, ohne unhöflich zu erscheinen. Wie als Gast im Restaurant kann auch im privaten Bereich auf eine Mund-Nasen-Bedeckung verzichtet werden.
„Die Regelungen der Rechtsverordnung sind zur Bekämpfung des Coronavirus gedacht, und nicht um die Bürgerinnen und Bürger völlig zu isolieren“, so Landrat Cord Bockhop. „Auch in der Wohnung oder im eigenen Garten sind physische Kontakte möglichst zu vermeiden, aber es soll im privaten Raum auch nicht schlechter zugehen als in der Öffentlichkeit.“ Da es in der Verordnung des Landes detaillierte Regelungen nur für den öffentlichen Raum, aber nicht für das private Umfeld gibt, empfiehlt Landrat Cord Bockhop: „Es ist deshalb durchaus in Ordnung, wenn zwei Hausstände sich treffen. Und wenn ein dritter Hausstand hinzukommt, wird dies auch nicht zu einem Ordnungswidrigkeitsverfahren führen. Die Verordnung sagt nicht, wie groß der Hausstand sein darf, die Anzahl der Personen, die sich treffen, sollte jedoch angemessen sein. Bei zwei Hausständen halte ich eine Gesamtzahl von zehn Personen für vertretbar. Treffen sich mehrere Einzelpersonen, die alle in unterschiedlichen Hausständen leben, sollten es insgesamt nicht mehr als fünf Personen sein. Wer diese einfachen Hinweise befolgt, ist im Landkreis Diepholz auf der sicheren Seite.“ Diese Empfehlungen resultieren aus den aktuellen Lockerungen und den positiven Zahlen der vergangenen Tage. Trotzdem gelten auch für zuhause weiterhin die Grundprinzipien hinsichtlich Hygiene und Abstand. „Hochzeiten und Beerdigungen, an denen maximal 20 Personen teilnehmen dürfen, bilden in Corona-Zeiten die absolute Ausnahme. Wer so viele Besucher zuhause zu Gast hat, schießt also dieser Tage noch weit über das Ziel hinaus und geht unnötige Risiken ein. Mögliche Infektionsketten sollen nachvollziehbar bleiben und die Ansteckungsgefahr minimiert werden. Schreiben Sie also ruhig die Namen und Kontaktdaten für den Fall der Fälle auf, wenn es doch zu Infektionen kommt“, erläutert der Landrat.
Auch für den anstehenden Feiertag gilt: Ja zu Ausflügen im kleinen Kreis, d.h. von Angehörigen von höchstens zwei verschiedenen Haushalten, nein zur Gruppenbildung. Fahrradtouren, ein Ausflug in den Tierpark oder eine Runde Tretbootfahren auf dem Dümmer-See – all das ist mit Abstand erlaubt. „Beispielsweise besteht beim Fahrradfahren keine Bedeckungspflicht für Mund und Nase. Auch die gemeinsame Radtour mit zwei Familien ist erlaubt und dann sind auch gemeinsame Pausen, z.B. für ein leckeres Eis, kein Problem“, so Cord Bockhop weiter.
Ein großes Problem sieht der Landrat darin, wenn sich Gruppen ungeplant auf den Weg zu Ausflugslokalen machen. „Gastwirte können derzeit nur die Hälfte der Plätze vergeben, Reservierungen sind empfohlen. Es gilt, Warteschlangen zu vermeiden. Erst recht müssen partyähnliche Situationen vor oder bei den Gaststätten vermieden werden. Wir sollten dankbar sein, dass die Gastwirte uns wieder zur Verfügung stehen, und ihnen ihre Arbeit nicht zusätzlich erschweren oder sogar Probleme bereiten.“
Auch der Konsum von Alkohol ist an diesem Feiertag nicht gerade unüblich. Dieser sollte sich jedoch in einem Rahmen bewegen, in dem das Verhalten – insbesondere in Hinblick auf die Corona-Regeln – nicht beeinträchtigt wird. Zudem zeigen die Bußgeldverfahren, dass die Einhaltung der Abstands- und Versammlungsregelungen vor allem jüngeren Menschen, insbesondere Jugendlichen, schwerzufallen scheint. Die Polizei hat bereits für Christi Himmelfahrt verstärkte Kontrollen angekündigt und wird ein besonderes Augenmerk auf bekannte Brennpunkte legen.
Diese Empfehlungen gelten auch für die Zeit nach Christi Himmelfahrt. Wer beispielsweise alljährlich zum Spargelessen zu Pfingsten eingeladen hat, kann dies unter Beachtung der Leitlinien auch weiter tun. Landrat Cord Bockhop empfiehlt daher auch in diesen Tagen: „Gemeinsam Abstand halten.“
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Dienstag, 12.05.2020
Wohnmobilstellplatz der Stadt Diepholz bleibt weiterhin geschlossen
Aufgrund der Coronakrise bleibt der Wohnmobilstellplatz der Stadt Diepholz nach derzeitigem Stand bis einschließlich Mittwoch, 27. Mai 2020 geschlossen. Über eine Öffnung wird die Stadt Diepholz über die gewohnten Medien informieren.
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Montag, 11.05.2020
Die neue Niedersächsische Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie tritt ab heute in Kraft
Aufgrund des aktuell stabilen Infektionsgeschehens mit dem Coronavirus sind ab heute weitere vorsichtige Lockerungen der bisherigen Auflagen und Kontaktbeschränkungen möglich.
In der Öffentlichkeit einschließlich des ÖPNV muss jede Person weiterhin einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einhalten.
Die bisherige Zwei-Personen-Regel wird leicht ausgeweitet. Ab sofort sind Zusammenkünfte von einer Person nicht nur mit den eigenen Angehörigen, sondern auch mit Personen, die einem (einzigen) weiteren Hausstand angehören.
Private Feiern jeglicher Art sind weiterhin untersagt. Ausnahmen gelten für Hochzeiten und Beerdigungen. Die Teilnahme an Hochzeitsfeiern ist im engsten Familien- und Freundeskreis, der höchstens insgesamt 20 Personen umfasst, zulässig. Im Rahmen einer Beerdigung ist nach einem Gottesdienst oder einer ähnlichen Zeremonie die Teilnahme am letzten Gang zur Grab- oder Beisetzungsstelle und der dortige Aufenthalt auf den engsten Familien- und Freundeskreis, der höchstens 20 Personen umfassen darf, beschränkt.
Ab sofort kehren die Schülerinnen und Schüler der 12. Klassen zurück in den Unterricht. Auch die berufsbildenden Schulen nehmen weitere Schüler auf. Das gilt auch für Jugendwerkstätten, in denen die Schulpflicht erfüllt werden kann.
Um mehr Kinderbetreuung zu ermöglichen, sieht die neue Verordnung eine deutliche Ausweitung der Notbetreuung vor. So besteht für Kita-Träger die Möglichkeit, die Kapazitäten auf bis zu 13 Kinder im Ü-3 Bereich (halbe Gruppenstärke) zu erhöhen. In Notgruppen mit überwiegend Krippenkindern können bis zu acht Kinder betreut werden, in Hortgruppen bis zu zehn (ebenfalls halbe Gruppenstärke). Tagespflegepersonen und Großtagespflegestellen können ab heute bereits den Regelbetrieb aufnehmen.
Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Campingplätze, Wohnmobilstellplätze und Bootsliegeplätze können ab heute, 11. Mai wieder an Gäste vermietet werden. Für Ferienwohnungen und Ferienhäuser gilt dabei eine Wiederbelegungsfrist von sieben Tagen. Das bedeutet, dass Vermieter erst nach sieben Tagen neu vermieten dürfen. Campingplätze, Wohnmobilstellplätze und Bootsliegeplätze dürfen nur zu 50 Prozent belegt werden.
Außerdem können Restaurants, Gaststätten, Imbisse, Cafés und Kantinen wieder öffnen. Allerdings gelten strenge Sicherheits- und Hygieneauflagen. Es muss beispielsweise dafür gesorgt werden, dass der Zutritt gesteuert werden kann und Warteschlangen vermieden werden. Gäste müssen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, das Servicepersonal allerdings schon. Die Rechtsverordnung sieht keine Reservierungspflicht in Restaurants vor, eine Reservierung wird jedoch dringend empfohlen. Weiter müssen die Betreiberin oder der Betreiber den Nahmen und die Kontaktdaten jedes Gastes sowie den Zeitpunkt des Betretens und Verlassens der Einrichtung dokumentieren und drei Wochen aufbewahren, damit eine etwaige Infektionskette nachvollzogen werden kann. Wenn ein Gast seine Kontaktdaten nicht abgeben möchte, muss er den Gastonomiebetrieb wieder verlassen.
Auch Geschäfte mit einer Ladenfläche von mehr als 800 qm können wieder öffnen. Kunden müssen während des Einkaufs eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
Nach der Öffnung von Friseursalons können nun auch weitere sogenannte körpernahe Dienstleistungen wieder stattfinden. Manikürestudios, Pedikürestudios, Kosmetikstudios und Massagepraxen könne ab sofort mit strengen Hygieneauflagen wieder öffnen.
Nach der ersten Lockerung für den Theorieunterricht kann nun in den niedersächsischen Fahrschulen auch wieder der Praxisunterricht sowie praktische Prüfungen für den Auto- und LKW-Führerschein stattfinden. Auch hier gelten Hygieneauflagen, wie das Tagen einer Mund-Nasen-Bedeckung.
Die Verordnung gilt ab heute, 11. Mai 2020 und tritt am 27. Mai 2020 außer Kraft.
Die gesamte Niedersächsische Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie finden Sie HIER.
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Donnerstag, 07.05.2020
Niedersächsische Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus
Die aktuell gültige Fassung der Niedersächsische Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus finden Sie HIER.
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Dienstag, 05.05.2020
Änderung der Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus. Die Änderungen gelten ab Mittwoch, 6. Mai 2020.
Der Besuch und die Nutzung von Spielplätzen im Freien durch Kinder bis zum 12. Lebensjahr ist unter Aufsicht einer volljährigen Person zulässig. Dabei soll jede Person während des Aufenthalts auf dem Spielplatz einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu jeder anderen Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört, einhalten.
Der Betrieb und die Nutzung öffentlicher und privater Sportanlagen im Freien zur Ausübung von kontaktlosem Sport sind unter folgenden Voraussetzungen zulässig.
- Jede Person hat ständig einen Abstand von mindestens 2 Metern zu anderen Personen einzuhalten.
- Geräteräume und andere Räume zur Aufbewahrung von Sportmaterial dürfen von Personen nur unter Einhaltung des Abstandes nach 1. Betreten und genutzt werden.
- Die Nutzung von Umkleideräumen und Duschen ist verboten.
Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften, einschließlich der Zusammenkünfte in Gemeindezentren und gemeindlichen Einrichtungen zur Unterweisung und Vorbereitung von Personen auf religiöse Feste und Ereignisse sind zulässig, wenn sichergestellt ist, dass jede Person beim Betreten und Verlassen der Einrichtung sowie beim Aufenthalt in der Einrichtung einen Abstand von mindestens 1,5 Meter zu jeder anderen Person, die nicht dem eigenen Hausstand angehört, einhält. Die Nutzung von Gegenständen durch mehrere Personen, z.B. Gesangbüchern ist untersagt.
Der Besuch zoologischer Gärten, Tierparks, Freilichtmuseen, botanischer Gärten und ähnlicher Einrichtungen mit weitläufigen Anlagen im Freien ist zulässig, wenn sichergestellt ist, dass jede Person beim Betreten und Verlassen der Einrichtung sowie beim Aufenthalt in der Einrichtung einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu jeder anderen Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört, einhält.
Die aktuellen Vorschriften der Landesregierung finden Sie unter https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html.
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Montag, 04.05.2020
Friseurbetriebe dürfen wieder öffnen
Seit heute dürfen Friseurbetriebe im Landkreis Diepholz wieder öffnen. sind Für die Friseurinnen und Friseure gelten dabei allerdings strenge Auflagen.
Ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Kundinnen und Kunden muss durch den Betrieb gewährleistet sein und die Friseurinnen und Friseure sind dazu verpflichtet, bei der Arbeit eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen und sich nach jeder Kundin und jedem Kunden die Hände zu desinfizieren.
Darüber hinaus müssen der Namen und die Kontaktdaten mit Zeitpunkt des Betretens und Verlassens des Salons aller Kundinnen und Kunden mit deren Einverständnis dokumentiert werden. Diese Daten sollen drei Wochen lang aufbewahrt werden, damit für den Fall einer COVID-19-Erkrankung etwaige Infektionsketten nachvollzogen werden können. Bei der Dokumentation der Kundendaten ist der Datenschutz zu beachten, d.h. die Daten dürfen nicht für andere Personen einsehbar sein, wie z.B. bei einer offen zugänglichen Liste, in die sich jeder selbst einträgt. Unter www.niedersachsen.de bietet die Landesregierung einen Vordruck an, in dem sich jede Kundin und jeder Kunden einzeln eintragen kann. Die gesammelten Kundendaten dürfen darüber hinaus nur für die vorgesehenen Zwecke des Infektionsschutzes verwendet werden und können nicht zu Werbezwecken genutzt werden. Nach Ablauf der dreiwöchigen Aufbewahrungsfrist, hat der Friseurbetrieb die Daten unverzüglich zu löschen bzw. zu vernichten. Wer seine Daten nicht hinterlassen möchte, wird auf den Friseurbesuch zunächst weiterhin verzichten müssen.
Bei der Arbeit müssen Friseurinnen und Friseure zudem eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. In der niedersächsischen Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus ist jedoch nicht vorgesehen, dass auch die Kundinnen und Kunden im Friseursalon dazu verpflichtet sind. Im Rahmen berufsgenossenschaftlicher Vorschriften oder des Hausrechts haben Friseurinnen und Friseure jedoch die Möglichkeit, ihrer Kundschaft das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung vorzuschreiben.
Die gleichen Vorschriften gelten auch für mobile Friseure, die ihre Tätigkeit ab Montag wieder aufnehmen. Für Alten- und Pflegeheime sowie in Krankenhäusern gilt allerdings auch weiterhin das Besuchsverbot.
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Mittwoch, 29.04.2020
Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten Situationen verpflichtend
Seit Montag ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten Situationen in ganz Niedersachsen Pflicht. Die landesweite Regelung gilt auch im Landkreis Diepholz und sieht vor, dass Besucherinnen und Besucher von Verkaufsstellen, wie z.B. im Einzelhandel, Supermärkten, Baumärkten oder Drogerien, eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen müssen. Gleiches gilt für Personen, die als Fahrgast ein Verkehrsmittel und die hierzu gehörenden Einrichtungen nutzen.
In folgenden Orten ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung Pflicht:
- Einrichtungen des Gesundheitswesens: Arztpraxen, Gesundheitsämter, Krankenhäuser etc.
- Apotheken
- Sanitätshäuser
- Optiker
- Hörgeräteakustiker
- Drogerien
- Lebensmittelhandel
- Wochenmärkte
- landwirtschaftlicher Direktverkauf, Hofläden
- Getränkemärkte
- Abhol- und Lieferdienste
- Großhandel mit Lebensmitteln und Gütern des täglichen Bedarfs
- Bau- und Gartenmärkte
- Tierbedarfshandel
- Brief- und Versandhandel
- Poststellen
- Tankstellen
- Kraftfahrzeug- oder Fahrradwerkstätten
- Reinigungen
- Zeitungsverkaufsstellen
- Waschsalons
- Verkaufsstellen für Fahrkarten des ÖPNV
- Blumenläden
- Buchhandlungen
- Haltestellen
- Aufenthaltsbereiche am Gleis
- Fahrzeuge, die für die Beförderung von Passagieren eingesetzt werden: Bahnen, Busse, Züge, Taxen, Kleinbusse etc.
- zum Personenverkehr gehörende Einrichtungen: Haltestellen, Aufenthaltsbereiche am Gleis und an Busbahnhöfen etc.
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Freitag, 24.04.2020
Notbetreuung in Kindertagesstätten
Ab sofort gelten die neuen Leitlinien zur erweiterten Notbetreuung in Kindertagesstätten.
Weitere Informationen hierzu finden Sie HIER.
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Mittwoch, 22.04.2020
Übersicht der Wirtschaftshilfen im Zuge der Corona-Pandemie
In den vergangenen Wochen wurden umfangreiche Bundeshilfen zur Unterstützung der Wirtschaft durch den Bundestag und den Bundesrat beschlossen und weitere Maßnahmen angekündigt.
Eine aktualisierte Fassung der Auflistung der Wirtschaftlichen Hilfsprogramme Stand 16.04.2020 finden Sie HIER.
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Dienstag, 21.04.2020
Sonderfonds für Niedersachsens Kulturschaffende
Um auf die Folgen der Covid-19-Pandemie zu reagieren, die insbesondere auch Kulturschaffende vor erhebliche finanzielle Schwierigkeiten stellt, haben die Niedersächsische Sparkassenstiftung und die VGH-Stiftung Sonderfonds aufgelegt: Bis zum 30. Juni können freiberuflich bzw. selbstständig tätige Kulturschaffende, deren Arbeit inhaltlich einem der in den Förderkonzeptionen der Stiftungen definierten Förderbereiche zuzuordnen ist, eine Soforthilfe von einmalig 2.000,00 Euro beantragen. Die entsprechenden Anträge können ausschließlich online gestellt werden unter www.vgh-stiftung.de oder www.nsks.de. Für die Sparkassenstiftung müssen die Antragsteller ihren Erstwohnsitz in Niedersachsen haben, für die VGH-Stiftung kann dieser in Niedersachsen oder Bremen sein.
Weitere Informationen finden sie auf der IHK-Homepage unter:
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Donnerstag, 16.04.2020
Schrittweise Wiedereröffnung der Schulen – Notbetreuung in Kitas wird ausgeweitet
Schulen:
Das Land Niedersachsen wird seine Schulen ab dem 27. April zunächst für Abschlussklassen wieder öffnen, um den Schülerinnen und Schülern ausreichend Zeit zur Vorbereitung zu geben. Das bedeutet, dass die Abitur- wie auch alle anderen Abschlussprüfungen nach jetzigem Stand unter Einhaltung der Hygienevorgaben des Robert-Koch-Instituts stattfinden. Auch die Abschlussklassen der berufsbildenden Schulen starten am 27. April 2020.
Ab dem 4. Mai sollen gestuft weitere Jahrgänge nach und nach in den Präsenzunterricht zurückkehren. Für alle Schülerinnen und Schüler, die noch nicht wieder in die Schulen zurückkehren, ist ab dem 22. April Home Learning vorgesehen.
- Die Grundschüler der Klasse 4, die sich am Übergang zur weiterführenden Schule befinden, steigen nach den Abschluss- und Übergangsklassen am 4. Mai wieder in den Unterricht ein.
Der weitere Fahrplan für Niedersachsen sieht vor, dass ab der 20. Kalenderwoche gestuft die weiteren Jahrgänge aller Schulformen folgen.
- Für die Klassen startet der Unterricht somit am 11. Mai.
- Die Jahrgänge 3, 9 und 10 folgen ab dem 18. Mai 2020.
Alle Jahrgänge, die noch nicht wieder in der Schule sind, sowie alle Schülerinnen und Schüler, die aufgrund ihrer gesundheitlichen Situation zu Hause bleiben müssen, werden von ihren Lehrkräften für das „Lernen zu Hause“ mit Lernplänen und Aufgaben versorgt. Der Schwerpunkt beim Home Learning soll auf die Stärkung der Basiskompetenzen gelegt werden.
Auf dem Niedersächsischen Bildungsserver wird derzeit das Angebot erweitert, um Schülerinnen und Schülern zusätzlich Selbstlernangebote, (digitale) Unterrichtseinheiten und -materialien, Links zu geeigneten (kostenfreien) Internetseiten und Online-Lernplattformen, Apps und ähnliches für alle Schulformen und Fächer bereitzustellen. Mit der Niedersächsischen Bildungscloud (NBC) wird ab Anfang Mai allen niedersächsischen Schulen ein kostenloses und barrierefreies Lernmanagement-System angeboten.
Um den Infektionsschutz und die Hygiene- und Abstandsregeln besser einhalten zu können, soll es zur Wiedereröffnung ein angepasstes Hygienekonzept für die Schulen geben. Dieses bedarf der Umsetzung durch die Schulträger. Das Verfahren soll unverzüglich mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt werden. Das Niedersächsische Kultusministerium wird kurzfristig einen Musterhygieneplan für die Herausforderungen der Coronakrise zur Verfügung stellen.
Zusätzlich ist für die Zeit bis zu den Sommerferien ein umschichtiges Verfahren im Präsenzunterricht vorgesehen. Damit schaffen wir die Möglichkeit, die Schülerinnen und Schüler in kleineren Lerngruppen zu unterrichten und entlasten zugleich Schulen als auch Lehrkräfte. Darüber hinaus entlasten wir mit dieser Maßnahme auch die Schülerbeförderung. Für die Organisation eines umschichtigen Unterrichts werden alle Klassen und Lerngruppen, die sich bereits wieder in der Schule befinden, in je zwei Gruppen aufgeteilt. Für die Aufteilung des Unterrichts innerhalb einer Schulwoche gibt es verschiedene Möglichkeiten, darunter die Möglichkeiten eines täglichen oder wöchentlichen Wechsels. Die Schule wählt dafür ein Modell aus und erstellt einen entsprechenden Plan.
Kitas, Krippen und Horte:
Für die Kitas, Krippen und Horte gilt weiterhin bis zu den Sommerferien die Notbetreuung. Dafür werden die Betreuungskapazitäten ausgeweitet. Dabei soll auch sichergestellt werden, dass Kinder aus schwierigen sozialen Verhältnissen die Notbetreuung nutzen können. Dem Bedarf nach einer Betreuung von Kindern soll dadurch nachgekommen werden, dass die Härtefallregelung gelockert wird. Wo eine anderweitige Betreuung sichergestellt werden kann, sollen Kinder bis zu den Sommerferien möglichst zu Hause betreut werden. Dies trifft zum Beispiel auf Familien zu, wo nur ein Elternteil arbeiten geht, Homeoffice geleistet werden kann oder eine andere Betreuung möglich ist.
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Donnerstag, 16.04.2020
Kontaktbeschränkungen bis zum 3. Mai verlängert, erste Lockerungen im Einzelhandel
Auch in den nächsten Wochen ist gemeinsame Disziplin und gegenseitige Rücksichtnahme weiterhin notwendig. Die bereits geltenden deutlichen Beschränkungen der Kontakte zwischen nicht in einer häuslichen Gemeinschaft lebenden Personen werden bis zum 3. Mai aufrechterhalten. Das bedeutet: Aufenthalt im Freien nur mit einer weiteren, nicht im eigenen Haushalt lebenden Person und strenge Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern. Auch im Privaten bleibt es bei einer Begrenzung auf eine sehr kleine Zahl gleichbleibender Kontakte. Das ist nötig, weil die Infektionsgeschwindigkeit bei einer Zunahme der Kontakte sehr schnell wieder steigen kann.
- Ab Montag, 20. April 2020 dürfen in Niedersachsen alle Geschäfte bis 800 qm Verkaufsfläche sowie unabhängig von der Verkaufsfläche Kfz- und Fahrradhändler und Buchhandlungen mit strengen Hygieneauflagen und Zugangssteuerungen wieder öffnen.
- Beim Einkauf und im ÖPNV wird das Tragen von Alltagsmasken dringend empfohlen. So können wir das Risiko von Infektionen durch diejenigen verringern, die das Virus in sich tragen, ohne dabei Symptome aufzuweisen. Medizinische Schutzmasken sollten dabei unbedingt den Beschäftigten in unseren Krankenhäusern und in den Alten- und Pflegeheimen vorbehalten bleiben.
- Für Menschen in Pflegeheimen und in Senioren- und Behinderteneinrichtungen sind aus Gründen des Infektionsschutzes Einschränkungen weiter notwendig. Zusammen mit Fachärzten für Krankenhaushygiene sollen jedoch für die einzelnen Heime jeweils Konzepte entwickelt werden, um die für die Betroffenen und ihre Angehörigen schon jetzt schwer zu ertragende soziale Isolation zu verringern.
- Für die Ausübung der Religionen müssen bis auf weiteres digitale Wege genutzt werden. Religiöse Zusammenkünfte werden bedauerlicherweise auch weiterhin zunächst nicht möglich sein.
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Donnerstag 16.04.2020
Wirtschaftsministerium fördert Arbeit im Homeoffice
Das Wirtschaftsministerium fördert Homeoffice- und Videokonferenztechnik. Ab sofort können niedersächsische Unternehmen einen Zuschuss von bis zu 10.000 Euro explizit auch für Homeoffice-, Videokonferenz- und Telemedizintechnik beantragen.
Wer einen Antrag gestellt hat, kann diese Technik umgehend beschaffen, ohne wie sonst üblich auf den Förderbescheid warten zu müssen.
Weitere Informationen finden Sie HIER.
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Donnerstag, 16.04.2020
Beratungsstelle Papillon weiterhin erreichbar!
Trotz der Corona-Krise ist die Beratungsstelle Papillon im Landkreis Diepholz weiterhin erreichbar.
Auch in Zeiten der Corona-Krise ist die Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die sexuelle Gewalt erleben oder erlebt haben, telefonisch und per E-Mail zu erreichen.
Sie erreichen die Beratungsstelle dienstags, mittwochs, und donnerstags in der Zeit von 10:30 bis 13:30 Uhr telefonisch unter 04243 9412630 oder per E-Mail unter papillon@diepholz.de.
Die Beratung ist kostenlos und auf Wunsch auch anonym.
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Dienstag, 14.04.2020
Telefonische Beratung bei Nordischnet möglich
Aufgrund der Corona-Pandemie können zum Thema "Breitband" aktuell keine persönlichen Beratungen vor Ort stattfinden.
Trotzdem möchte Nordischnet allen Interessierten weiterhin die Möglichkeit bieten, sich persönlich beraten zu lassen.
Unter https://nordischnet.de/form/registreirung-online-beratungste können ab sofort nach erfolgreicher Registrierung telefonische Termine mit Wunsch-Datum und Wunsch-Uhrzeit vereinbart werden. Der Berater meldet sich dann zu diesem Termin und klärt alle Fragen.
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Dienstag, 14.04.2020
Informationen von der Bundesagentur für Arbeit zum Kurzarbeitergeld
Vor dem Hintergrund der Auswirkungen der Corona-Krise auf Wirtschaft und Arbeitsmarkt hat die Bundesagentur für Arbeit weitere Informationen bereitgestellt.
Alle wichtigen Informationen auf einen Blick erhalten Sie HIER.
Informationen zur Frage "Wie kommen Arbeitgeber zum Kurzarbeitergeld?" finden Sie HIER.
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Dienstag, 14.04.2020
Wohnmobilstellplatz bis auf Weiteres geschlossen
Der Wohnmobilstellplatz Am Heldenhain bleibt bis auf Weiteres geschlossen. Sobald der Wohnmobilstellplatz wieder geöffnet wird, wird die Stadt Diepholz auf den gewohnten Kanälen darüber informieren.
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Donnerstag 09.04.2020
Erreichbarkeit des Bürgertelefons über Ostern
Auch über Ostern steht das Bürgertelefon des Landkreises für nichtmedizinische Fragen zum Coronavirus unter der Telefonnummer 05441 / 976-2020 zur Verfügung. Am Samstag und Ostermontag ist das Bürgertelefon von 8 bis 12 Uhr erreichbar, Karfreitag und Ostersonntag ist es nicht besetzt.
Bei einem begründeten Corona-Verdacht, können sich die Bürgerinnen und Bürger zunächst telefonisch an die hausärztlichen Praxen oder außerhalb der Sprechzeiten an den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116 117 wenden.
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Donnerstag, 09.04.2020
Online-Sprechstunde der Wirtschaftsförderung per Skype
Aufgrund der aktuellen Situation, bietet die Wirtschaftsförderung der Stadt Diepholz allen Unternehmern und Unternehmerinnen im April 2020 auch Online-Sprechstunden per Skype an:
Zunächst an folgenden Terminen:
14.04.2020, Dienstag 15:00-17:00 Uhr
16.04.2020, Donnerstag 11:00-12:30 Uhr
20.04.2020, Montag 15:00-17:00 Uhr
24.04.2020, Freitag 11:00-12:30 Uhr
29.04.2020, Mittwoch 15:00-17:00 Uhr
Sie erreichen die Wirtschaftsförderung bei Skype unter: bernd.oehlmann@stadt-diepholz.de
Bei Bedarf werden natürlich auch jederzeit individuelle Termine für Ihre Fragen rund um das Thema Wirtschaftsförderung vereinbart.
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Donnerstag, 09.04.2020
Niedersächsisches Gesundheitsministerium legt Bußgeldkatalog vor
Auf Grundlage der Verordnung über die Beschränkung sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie vom 7. April hat das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am Mittwoch einen Bußgeldkatalog vorgestellt.
Er soll den Ordnungsbehörden in Niedersachsen Orientierung geben, wie mit Verstößen gegen die Verordnung umgegangen werden soll. Grundsätzlich gilt weiterhin, dass alle Bürgerinnen und Bürger dringend aufgefordert sind, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
Verstöße gegen die Verordnung sollen von den niedersächsischen Ordnungsbehörden konsequent, aber mit dem nötigen Augenmaß geahndet werden. So muss niemand ein Bußgeld fürchten, wenn es etwa eine Situation im Alltag vorübergehend nicht erlaubt, den vorgeschriebenen Mindestabstand einzuhalten. Bei wiederholten und schweren Verstößen sind jedoch empfindliche Bußgelder möglich.
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Mittwoch, 08.04.2020
Korrektur der Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte umgesetzt
Wie bereits angekündigt, hat das Land Niedersachsen gestern Nachmittag eine neue Verordnung über die Beschränkung sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie erlassen, die die vorherige Verordnung vom 2. April ersetzt.
Durch die Neufassung ist die Detailregelung von Besuchen in der eigenen Wohnung entfallen. Trotzdem sollen auch zukünftig die allgemeinen Abstandsregeln und Vorgaben zur Kontaktvermeidung beachtet werden.
Außerdem wurde die Regelung zu Autowaschanlagen neu gefasst. Dementsprechend darf der automatische Teil von Autowaschanlagen unter Einhaltung der Hygienevorschriften ab heute wieder öffnen. Die
Vorbehandlung, sofern sie nicht automatisiert stattfindet, muss unterbleiben.
Die aktuell gültige Verordnung finden Sie HIER.
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Mittwoch, 08.04.2020
Unterstützung für Kinder, Jugendliche und Familien
Nummer gegen Kummer für Kinder und Jugendliche:
Tel. 116 111
Elterntelefon:
Tel. 0800 111 0550
Alle Informationen zu den Jugendämtern in Städten und Landkreisen, Beratungsstellen und Kinderschutzzentren finden Sie unter www.kinderschutz-niedersachsen.de
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Dienstag, 07.04.2020
Außerhausverkauf bei Eisdielen
Der Landkreis Diepholz hat mitgeteilt, dass Eisdielen die Möglich haben einen Außerhausverkauf anzubieten. Das Eis kann telefonisch oder elektronisch vorbestellt und anschließend gut verpackt geliefert oder abgeholt werden.
Betreiberinnen und Betreiber, die einen Außerhausverkauf anbieten, sind verpflichtet, einen Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Kundinnen und Kunden sicherzustellen. Um eine Warteschlange zu vermeiden, wird empfohlen, dass für die Abholung eine Uhrzeit vereinbart wird.
Der Verzehr der Speisen ist innerhalb eines Umkreises von 50 Metern zu den Betrieben untersagt. Aus hygienischen Gründen sollte eine bargeldlose Bezahlung erfolgen.
Sollten Verstöße festgestellt werden, führen diese sofort zu einer Ahndung in Form eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens.
Für die Laufkundschaft müssen Eisdielen geschlossen bleiben.
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Dienstag, 07.04.2020
Zusammenstellung Förderprogramme von Bund und Land
Durch die neu verfügbaren Bundeshilfen ergeben sich folgende Fälle hinsichtlich der Antragsstellung:
Fall 1:
Sie haben bereits vor dem 31.03.2020 einen Antrag auf die Niedersachsen-Soforthilfe Corona gestellt und eine Bewilligung der NBank erhalten
Sie können nun zusätzlich einen Antrag auf die Bundesförderung stellen. Prüfen Sie, ob Sie unter den neuen Voraussetzungen antragsberechtigt sind. Zusammen mit dem bereits erhaltenen Zuschuss darf keine Überkompensation entstehen, das heißt, die Zuschüsse dürfen die zu deckenden Kosten nicht übersteigen.
Fall 2:
Sie haben bis zum Stichtag 31.03.2020 (vor Freischaltung der neuen Förderrichtlinien) einen Antrag auf Niedersachsen-Soforthilfe gestellt und noch keine Bewilligung erhalten
Wenn der NBank ein korrekt ausgefüllter, vollständiger Antrag vorliegt und Sie zudem antragsberechtigt sind, wird dieser weiter unter den zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Förderbedingungen der Niedersachsen-Soforthilfe Corona bearbeitet. Sie erhalten dann eine Bewilligung der NBank.
Unabhängig davon können Sie unter den Bedingungen der Bundesförderung einen zusätzlichen Antrag stellen. Sie müssen dazu nicht auf die Bewilligung der NBank warten.
Fall 3:
Sie haben bisher keinen Antrag auf Soforthilfe des Landes gestellt
Zum Start der Bundesförderung haben sich die Förderbedingungen der Landesrichtlinie geändert. Über die bisherige Landesrichtlinie können Sie ab der Umstellung der Förderung keinen Antrag mehr stellen!
Prüfen Sie gründlich, ob Sie unter den neuen Fördervoraussetzungen antragsberechtigt sind. Dann können Sie einen Antrag auf die Corona-Soforthilfe stellen.
Eine Zusammenstellung der Förderprogramme von Bund und Land finden Sie HIER.
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Montag, 06.04.2020
Korrektur der Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte
Das Land Niedersachsen hat in einer Pressemitteilung die Korrektur der Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte angekündigt.
Besuche im engsten Familienkreis und unter Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern sowie mit wenigen engen Freunden oder sehr guten Bekannten sollen künftig wieder erlaubt sein. Verboten bleiben Feierlichkeiten in der eigenen Wohnung.
Nichtsdestotrotz bitten das Land die Menschen in Niedersachsen sehr herzlich, ihre direkten physischen Kontakte so weit wie möglich zu reduzieren.
Die Corona-Pandemie ist außerordentlich ernst zu nehmen und es muss uns geli