Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft ist persönlich bei dem Standesamt ihres Wohnortes zu erklären (s.u.).
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Kirchenaustritt Erklärung
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Standesamt der Stadt Diepholz (s.u.).
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass
- ggf. Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister oder Heiratsurkunde
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr beträgt 25,- €.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam. Die Kirchensteuerpflicht endet allerdings erst mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Erklärung wirksam geworden ist.
Rechtsgrundlage
Bemerkungen
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 08:30 bis 12:30 Uhr
Montag bis Dienstag: 14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 bis 18:00 Uhr
Ansprechpartner/in
Frau H. Meierkord![]() | |
Rathaus, Zimmer 127 // EG Rathausmarkt 1 49356 Diepholz Telefon: 05441 909-127 Telefax: 05441 909-250 E-Mail: standesamt@stadt-diepholz.de | |
Frau P. Dullweber![]() | |
Rathaus, Zimmer 127 // EG Rathausmarkt 1 49356 Diepholz Telefon: 05441 909-125 Telefax: 05441 909-250 E-Mail: standesamt@stadt-diepholz.de |