Auf der Grundlage der im Eheregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Anfrage eine Eheurkund ausgestellt werden. Antragsberechtigt sind die Personen, auf die sich die Urkunde bezieht, deren Eltern, Großeltern sowie deren Kinder und Enkelkinder.
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Eheurkunde
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Standesamt, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die Ehe geschlossen wurde.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Vorlage des Personalausweises ist erforderlich.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr:10,00 EUR (Ausstellung der Urkunde)
Gebühr:5,00 EUR
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde
Ansprechpartner/in
Team Standesamt![]() | |
Rathausmarkt 1 49356 Diepholz Telefon: 05441 909-125 oder 127 Telefax: 05441 909-250 E-Mail: Standesamt@stadt-diepholz.de | Montag bis Freitag: 08:30 bis 12:30 Uhr |