Stadt Diepholz

Inhalt

Inhalt

Vergabeverfahren

Nach Punkt II, Ziff.4 des Gem. RdErl. d. MW, d. StK u.d. übr. Min. vom 04.02.2009 sind zur effektiven Vorbeugung gegen mögliche Unregelmäßigkeiten (z.B. Korruption, ungerechtfertigte Bevorzugung ortsansässiger / ortsnaher Unternehmen) im Anschluss an ein durchgeführtes Vergabeverfahren folgende Informationen zu veröffentlichen, sofern das Auftragsvolumen einen Wert von 25.000 € (netto) übersteigt:

- Name und Anschrift des Auftraggebers

- Ort der Auftragsausführung

- Auftragsgegenstand

- Name und Anschrift des Auftragnehmers

- Auftragsvolumen (ohne Umsatzsteuer)